t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon

Menü Icont-online - Nachrichten für Deutschland
Such Icon
HomePolitikDeutschland

Bessere Mietpreisbremse | Justizministerin Barley will Obergrenze für Mieterhöhungen


Justizministerin Barley will Obergrenze für Mieterhöhungen

Aktualisiert am 05.06.2018Lesedauer: 2 Min.
Altbau in Berlin Kreuzberg: Die Mietpreisbremse soll laut Justizministerium verschärft werden. Mieter sollen dann bereits beim Einzug wissen, wie teuer die Wohnung nach Renovierungen maximal werden kann.Vergrößern des BildesAltbau in Berlin-Kreuzberg: Die Mietpreisbremse soll laut Justizministerium verschärft werden. Mieter sollen dann bereits beim Einzug wissen, wie teuer die Wohnung nach Renovierungen maximal werden kann. (Quelle: Wolfram Steinberg/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Justizministerin Katarina Barley hat die Mietpreisbremse für gescheitert erklärt. Deshalb will sie die Gesetze nun verschärfen. Zwielichtige Modernisierungen sollen künftig bestraft werden können.

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat laut "Spiegel" einen Gesetzentwurf zur Verschärfung der Mietpreisbremse in die Ressortabstimmung geschickt. Das bisherige, seit drei Jahren geltende Gesetz habe "nicht zu den erhofften Wirkungen geführt", nämlich die rasant steigenden Wohnkosten in Ballungszentren zu stoppen, zitierte der "Spiegel" am Dienstag aus dem Entwurf.

Künftig soll es demnach vor allem eine vorvertragliche Auskunftsverpflichtung für Vermieter geben; diese dürfen demnach nur noch acht statt bislang elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter abwälzen.

Missbrauch bei Modernisierungen soll strafbar sein

Barley wolle zudem eine Art Obergrenze für Mieterhöhungen wegen Modernisierung einführen, damit die Mieter "von vornherein wissen, bis zu welchem Betrag die Miete im Höchstfall ansteigen kann", und damit sie "besser beurteilen können, ob sie sich die Miete für ihre Wohnung in den kommenden Jahren noch leisten können, wie der "Spiegel" weiter aus dem Entwurf zitierte. Eine Wohnungsmodernisierung aus missbräuchlichen Motiven solle künftig als Ordnungswidrigkeit gelten.

Auch andere Politiker sehen trotz Mietpreisbremse weiterhin Handlungsbedarf: Bereits am Montag hatte Grünen-Parteichef Robert Habeck ein zentrales Immobilienregister vorgeschlagen, um so auf steigende Mieten in vielen Städten zu reagieren. Die "dramatische Lage" auf dem Wohnungsmarkt habe "das Potenzial, die Gesellschaft zu spalten", sagte Habeck der "Süddeutschen Zeitung". Davon ist in Barleys Entwurf aber keine Rede.

Die im Juni 2015 eingeführte Mietpreisbremse deckelt in Gebieten mit einem "angespannten Wohnungsmarkt" die Kosten bei Neu- oder Wiedervermietungen auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete plus zehn Prozent. Die Vergleichsmiete wird dabei auf Basis abgeschlossener Mietverträge aus den vorangegangenen vier Jahren berechnet. Die Mietpreisbremse gilt als weitgehend wirkungslos. Eine Schwachstelle ist etwa, dass es keine Sanktionen gegen Vermieter gibt, die sich nicht an die Vorschriften halten.

Verwendete Quellen
  • afp
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

t-online - Nachrichten für Deutschland


TelekomCo2 Neutrale Website