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Verbraucher: Union und SPD klären letzte Fragen zu Musterprozessen


Verbraucher
Union und SPD klären letzte Fragen zu Musterprozessen

Von dpa
12.06.2018Lesedauer: 1 Min.
Bei der geplanten Musterfeststellungsklage sollen Verbraucherschutzverbände stellvertretend für die Verbraucher vor Gericht ziehen.Vergrößern des BildesBei der geplanten Musterfeststellungsklage sollen Verbraucherschutzverbände stellvertretend für die Verbraucher vor Gericht ziehen. (Quelle: Jens Kalaene/Symbol./dpa)
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Berlin (dpa) - Bei der geplanten Musterfeststellungsklage für Verbraucher haben Union und SPD letzte Streitfragen geklärt.

"Die letzten strittigen Punkte sind ausgeräumt", sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin nach einem Gespräch der zuständigen Berichterstatter aus den Fraktionen. "Der Zeitplan steht." Das Gesetzesvorhaben könne nun wie geplant am Donnerstag abschließend im Bundestag beraten werden und rechtzeitig zum 1. November in Kraft treten, damit auch Betroffene der Abgas-Affäre davon profitieren könnten. Zuletzt hatten die Koalitionäre laut Fechner noch über Haftungsfragen diskutiert.

Mit der geplanten Musterfeststellungsklage sollen Verbraucher die Möglichkeit bekommen, einen Anspruch auf Schadenersatz durchzusetzen, ohne dass sie selbst einen Prozess gegen ein Unternehmen anstrengen müssen. Die Auseinandersetzung vor Gericht sollen Verbraucherschutzverbände übernehmen. Voraussetzung ist, dass eine gewisse Zahl von Menschen betroffen ist. Klagebefugt sollen nur bestimmte Verbraucherschutzverbände sein.

Die rechtspolitische Sprecherin der Unions-Fraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), sagte der dpa: "Wir haben uns in der Koalition geeinigt und werden, wie versprochen, noch diese Woche die Musterfeststellungsklage beschließen."

Die Zeit drängt bei dem Vorhaben, damit auch Betroffene des VW-Skandals das Instrument nutzen können, deren Schadenersatzansprüche Ende 2018 verjähren.

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