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Fall Sami A.: Einreisesperre für Ex-Leibwächter von Osama bin Laden


Fall Sami A.
Einreisesperre für bin Ladens Ex-Leibwächter

Von dpa
Aktualisiert am 14.08.2018Lesedauer: 1 Min.
Das Gebäude des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts und Verfassungsgerichtshofes: Im Fall Sami A. nimmt der juristische Streit kein Ende.Vergrößern des BildesDas Gebäude des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts und Verfassungsgerichtshofes: Im Fall Sami A. nimmt der juristische Streit kein Ende. (Quelle: Bernd Thissen/dpa-bilder)
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Das juristische Tauziehen um die Abschiebung von Sami A. nimmt eine neue Wendung: Einem Medienbericht zufolge wurde Osama bin Ladens ehemaliger Leibwächter als unerwünschte Person gelistet.

Gegen den mutmaßlichen Ex-Leibwächter des getöteten Al-Qaida-Chefs Osama bin Laden besteht inzwischen offenbar eine Wiedereinreisesperre. Das berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger" unter Berufung auf Sicherheitskreise in Nordrhein-Westfalen.

Das zuständige Ausländeramt Bochum habe den Islamisten über das Landeskriminalamt national und auch für die europäischen Schengenstaaten zur sogenannten "Einreiseverweigerung" ausschreiben lassen, heißt es in dem Bericht. Damit sei der nach Tunesien abgeschobene 44-Jährige im Schengener Informationssystem für die Sicherheitsbehörden (SIS) als unerwünschte Person gelistet.

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Abschiebung war rechtswidrig

Nach der Abschiebung von Sami A. am 13. Juli hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den zuständigen Behörden rechtswidriges Verhalten vorgeworfen. Die Richter hatten die Abschiebung am Vortag untersagt, weil dem Islamisten in seiner Heimat womöglich Folter drohe. Das Fax war allerdings erst zugestellt worden, als das Flugzeug mit Sami A. bereits in der Luft war.


Die Richter verlangten daraufhin, den Tunesier unverzüglich auf Kosten des Staates zurückzuholen. Die Stadt Bochum möchte, dass diese Entscheidung gekippt wird. Am Oberverwaltungsgericht Münster endet an diesem Montag (24 Uhr) die Frist für die Stadt, diesen Antrag zu begründen. Die Richter wollen dann rasch entscheiden.

Das OVG ist in diesem Eilverfahren die letzte Beschwerdeinstanz. Der Stadt Bochum bliebe aber noch eine Verfassungsbeschwerde und damit der Gang nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht.

Verwendete Quellen
  • dpa
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