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Bundesregierung lehnt zweisprachige Autobahnschilder ab


Sorben in Sachsen und Brandenburg
Regierung lehnt zweisprachige Autobahnschilder ab

Von t-online
04.02.2019Lesedauer: 2 Min.
Wegweiser zur Autobahn in Richtung Prag: Die Bundesregierung lehnt die Kleine Anfrage der sorbischen Minderheit ab, auch innerdeutsche Ziele auf Autobahnen zweisprachig zu kennzeichnen. (Symbolbild)Vergrößern des BildesWegweiser zur Autobahn in Richtung Prag: Die Bundesregierung lehnt die Kleine Anfrage der sorbischen Minderheit ab, auch innerdeutsche Ziele auf Autobahnen zweisprachig zu kennzeichnen. (Symbolbild) (Quelle: imago-images-bilder)
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Die Bundesregierung lehnt zusätzliche Beschilderungen von Autobahnen in sorbischer/wendischer Sprache in Sachsen und Brandenburg ab. Grund sei eine zu große Ablenkung.

Die Bundesregierung lehnt eine zweisprachige Beschilderung an Bundesautobahnen ab. Das geht aus der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. In der Begründung heißt es, dass auf der Beschilderung für innerdeutsche Ziele die amtliche Bezeichnung zu verwenden sei.

Außerdem sieht die Bundesregierung in einer zweisprachigen Gestaltung eine mögliche Ablenkung vom Verkehrsgeschehen und Beinträchtigung der Sicherheit. Bereits 2017 hat die Linksfraktion eine solche Anfrage gestellt, die mit ähnlicher Begründung abgelehnt worden war.

Befürworter reagieren mit Unverständnis

Stephan Kühn, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen und Initiator der Kleinen Anfrage, reagiert mit Unverständnis: "Warum die Aufschrift ,Bautzen/Budyšin' anders als die vorhandene Beschilderung mit der Aufschrift ,Breslau/Wroclaw' negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit haben soll, kann die Bundesregierung nicht erklären. In mehreren europäischen Ländern (z.B. Finnland, Österreich, Slowenien) sind mehrsprachige Wegweiser auf Autobahnen zulässig. Belege dafür, dass es dadurch negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit gegeben hätte, gibt es nicht."

Laut Bundesregierung sei die zweisprachige Beschilderung bei Zielen im Ausland ein Sonderfall, der damit begründet sei, dass sie eine Orientierung für ausschließlich fremdsprachige Verkehrsteilnehmer bilde.


Insgesamt sei die Bundesanstalt für Straßenwesen nach Angaben der Bundesregierung bei bei einem Forschungsprojekt jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass die geringe Lesezeit während der Fahrt die Vorgaben der RWBA 2000, "die Anzahl der aufzunehmenden Ziele auf das notwendige Maß zu beschränken", bestätige.

Verwendete Quellen
  • Minderheitensekretariat
  • Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
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