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Frauenrechte - DGB: Grundgesetz-Artikel zu Gleichberechtigung nicht erfüllt


Frauenrechte
DGB: Grundgesetz-Artikel zu Gleichberechtigung nicht erfüllt

Von dpa
Aktualisiert am 23.05.2019Lesedauer: 1 Min.
Elke Hannack ist die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes.Vergrößern des BildesElke Hannack ist die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes. (Quelle: Michael Kappeler/Archiv./dpa)
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Berlin (dpa) - Auch 70 Jahre nach Verkündung des Grundgesetzes ist der Grundsatz "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" aus Sicht der Gewerkschaften nicht erfüllt.

"Die Politik muss mehr tun, um den Verfassungsauftrag zu erfüllen", sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack der Deutschen Presse-Agentur. Noch immer verdienten Frauen weniger und seien in Parlamenten in der Minderheit. "Die anstehenden Wahlrechtsreformen sollten Bund und Länder nutzen, um endlich Parität in den Parlamenten herzustellen", forderte Hannack.

Um mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen, reichten Absichtserklärungen der Wirtschaft nicht aus. "Wichtig sind feste Quoten und Sanktionen für den Fall, dass sie nicht eingehalten werden - und dies auch für die Vorstandsebenen", sagte die Gewerkschafterin. Außerdem müsse die Politik dafür sorgen, dass Erwerbs- und Sorgearbeit fair zwischen den Geschlechtern verteilt werde.

"Dafür brauchen wir Zeitsouveränität im Sinne der Beschäftigten. Das wäre ein Beitrag zu einer Gesellschaft, in der Gleichberechtigung nicht nur auf dem Papier steht, sondern in der sie auch gelebt wird."

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