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Lebenslange Haft gefordert: Gericht verkündet Urteil zum Dreifachmord von Hille


Lebenslange Haft gefordert
Gericht verkündet Urteil zum Dreifachmord von Hille

Von dpa
19.07.2019Lesedauer: 2 Min.
Einer der beiden Angeklagte betritt den Sitzungssaal im Landgericht Bielefeld.Vergrößern des BildesEiner der beiden Angeklagte betritt den Sitzungssaal im Landgericht Bielefeld. (Quelle: Friso Gentsch./dpa)
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Bielefeld (dpa) - Im Prozess um den mutmaßlichen Dreifachmord von Hille spricht das Landgericht Bielefeld sein Urteil über die zwei Angeklagten.

Die beiden sollen aus Habgier gemeinschaftlich drei Männer brutal getötet und auf zwei Höfen im ostwestfälischen Hille verscharrt haben.

Der heute 53-jährige Jörg W. und sein Ziehsohn Kevin R. (25) bezichtigen sich gegenseitig der Taten. Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft für beide Angeklagte und eine Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Damit wäre eine Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Für den Älteren hält die Anklage zudem Sicherungsverwahrung für geboten, womit er auch nach Verbüßung seiner Strafhaft nicht freikäme.

In dem vor zehn Monaten begonnenen Strafverfahren gegen die beiden Deutschen waren grausame Details zur Sprache gekommen. Die Leichen der übel zugerichteten Opfer hatten Ermittler im Frühjahr 2018 ausgegraben. Der Fall kam ans Licht, weil intensiv nach einem vermisst gemeldeten 30-Jährigen aus dem niedersächsischen Stadthagen gesucht worden war. Bei den beiden anderen Getöteten handelt es sich um einen früheren Nachbarn (72) der Angeklagten und einen Hilfsarbeiter (64).

Der ältere Angeklagte soll in finanziellen Schwierigkeiten gewesen sein. Der Jüngere, ein früherer Zeitsoldat, war zu ihm auf den Hof an der Landesgrenze von Nordrhein-Westfalen zu Niedersachsen gezogen. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden vor, zuerst den Nachbarn und den Hilfsarbeiter getötet zu haben. Sie hätten es auf die Rente des Nachbarn abgesehen und sich zudem an Sozialleistungen und Bargeld des Hilfsarbeiters bereichert. Später sei der 30-Jährige umgebracht worden, als dieser 5000 Euro für eine angeblich geplante gemeinsame Baufirma zurückforderte.

Die Verteidiger von Jörg W. und Kevin R. hatten die Linie vertreten, der jeweils andere Angeklagte habe die Gewalttaten verübt. An mehreren Tatwerkzeugen waren DNA-Spuren von beiden Männern gefunden worden. Der Jüngere will nur bei der Beseitigung der Leichen geholfen und aus Angst vor seinem Ziehvater nicht zur Polizei gegangen sein. Der Ältere hatte die Taten gegenüber einer Gutachterin dem heute 25-Jährigen zugeschoben und behauptet, dieser habe die Taten aus Mordlust begangen.

Die Leichen - zwei sollen im August 2017 und eine im Frühjahr 2018 auf den beiden Höfen vergraben worden sein - wiesen Spuren roher Gewalt auf.

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