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Bundeswehrsoldat Franco A. hatte detaillierten Attentatsplan


Medienbericht
Bundeswehrsoldat Franco A. hatte detaillierten Attentatsplan

Von dpa
Aktualisiert am 05.09.2019Lesedauer: 2 Min.
Bundeswehrsoldat mit G36-Sturmgewehr (Archivbild): Der Soldat Franco A. soll Attentate auf Politiker geplant haben.Vergrößern des BildesBundeswehrsoldat mit G36-Sturmgewehr (Archivbild): Der Soldat Franco A. soll Attentate auf Politiker geplant haben. (Quelle: Michael Schöne/imago-images-bilder)
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Franco A. wollte als syrischer Flüchtling getarnt Anschläge in Deutschland verüben. Offenbar waren seine Pläne dafür detaillierter als bisher bekannt. Laut einem Bericht gab es Aufzeichnungen.

Der unter Terrorverdacht stehende Bundeswehroffizier Franco A. aus Offenbach hatte nach einem Medienbericht ein Attentat in Berlin geplant und seine Planungen dafür schriftlich festgehalten. Den Ermittlern lägen Notizen aus einer Terminmappe des Oberleutnants vor, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Die Notizen könnten als Ablaufplan für das Attentat gedeutet werden. Das Medium beruft sich auf einen Vermerk des Bundeskriminalamts (BKA). Danach habe Franco A. von seiner Heimatstadt Offenbach mit einem Motorrad nach Berlin fahren wollen. Ein Komplize hätte ihm eine Schrotflinte in die Hauptstadt bringen sollen. Laut RND sollte der Anschlag der Vorsitzenden der Amadeu Antonio Stiftung, Anetta Kahane, gelten.

Dass Franco A. Kahane als Anschlagsopfer in den Blick gefasst hatte, war bekannt. Die Bundesanwaltschaft hatte bei der Anklageerhebung im Dezember 2017 mitgeteilt, dass dies aus "Aufzeichnungen des Angeschuldigten" hervorgehe, ohne Details zu nennen. Ein Sprecher der Karlsruher Behörde wollte sich dazu am Donnerstag nicht äußern.

Tarnung als Asylbewerber

Der Generalbundesanwalt glaubt, dass Franco A. aus einer rechtsextremen Gesinnung heraus Politiker und andere Menschen töten wollte, die sich für Flüchtlinge einsetzten. Gleichzeitig sollte die Bevölkerung seine Taten für radikal-islamische Anschläge eines Asylbewerbers halten. Tatsächlich hatte sich A. als syrischer Flüchtling registrieren lassen und führte ein Doppelleben.


Das Oberlandesgericht Frankfurt sieht allerdings keinen hinreichenden Terrorverdacht und hat die Anklage gegen Franco A. nicht zugelassen. Dagegen hat die Bundesanwaltschaft Beschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Die Entscheidung könnte demnächst fallen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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