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Luisa Neubauer: "Fridays for Future"-Aktivistin reicht "Klimaklage" ein


Klimaschutz der Bundesregierung
Aktivistin Luisa Neubauer reicht "Klimaklage" ein

Von dpa, aj

Aktualisiert am 15.01.2020Lesedauer: 1 Min.
Luisa Neubauer: Die Klimaschutzaktivistin reicht eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ein.Vergrößern des BildesLuisa Neubauer: Die Klimaschutzaktivistin reicht eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ein. (Quelle: Christian Charisius/dpa)
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Mehrere Umweltschutzorganisationen und Aktivisten ziehen vor das Bundesverfassungsgericht. Sie wollen die Regierung mit ihrer Beschwerde zu einer umfassenderen Klimaschutzpolitik zwingen.

Junge Klimaaktivisten und mehrere Umweltorganisationen wollen vor dem Bundesverfassungsgericht mehr Klimaschutz erzwingen. Insgesamt drei neue Verfassungsbeschwerden gegen den Bundestag und die Bundesregierung wollen Greenpeace, die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Germanwatch am Mittwoch (10.00 Uhr) in Berlin vorstellen. Dabei geht es um eine Neuauflage des Klimaschutzgesetzes mit ausreichenden und wirksamen Maßnahmen.

An Bord ist auch Luisa Neubauer von Fridays for Future. Ihr Vorhaben kündigte die Aktivistin auf Twitter an.

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Zudem soll es um den aktuellen Stand der schon Ende 2018 eingereichten Klimaklage des Naturschutzbunds BUND gehen.

Erste Klage wurde abgeschmettert

Drei Bauernfamilien und Greenpeace waren zuvor mit dem Versuch gescheitert, die Bundesregierung vor Gericht zu mehr Ehrgeiz beim Klimaschutz zu zwingen. Das Berliner Verwaltungsgericht wie ihre Klage ab, ließ aber Berufung zu.

Die Familien von der Nordsee-Insel Pellworm, aus dem Alten Land in Niedersachsen sowie aus der Lausitz in Brandenburg und Greenpeace hatten die Bundesregierung verklagt, weil Deutschland sein Klimaschutz-Ziel für 2020 verpasst und sie sich von den Folgen der Erderhitzung in ihrer Existenz bedroht sehen. Die Regierung hatte die Klimaschutzziele für 2020 in einem Klimaschutzplan veranktert, nicht aber in einem Gesetz. Das Gericht entschied, dass die selbst gesteckte Ziele somit keine rechtsverbindliche Regelung seien.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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