t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePolitikDeutschland

Renate Künast: Sechs Kommentare jetzt doch rechtswidrig


Nach Beschwerde gegen Urteil
Gericht erklärt Kommentare gegen Künast für rechtswidrig

Von afp
21.01.2020Lesedauer: 2 Min.
Renate Künast: Bei den verbleibenden sechzehn Kommentaren hat das Gericht nach wie vor nichts zu beanstanden – sie bezögen sich auf eine Aussage von Künast aus dem Jahr 1986 (Archivbild).Vergrößern des BildesRenate Künast: Bei den verbleibenden sechzehn Kommentaren hat das Gericht nach wie vor nichts zu beanstanden – sie bezögen sich auf eine Aussage von Künast aus dem Jahr 1986. (Archivbild) (Quelle: Metodi Popow/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Das Berliner Landgericht hat in einer erneuten Bewertung 6 von 22 Hass-Kommentaren gegen Renate Künast doch für rechtswidrig erklärt. Die Bundestagsabgeordnete hatte gegen das vorherige Urteil Beschwerde eingelegt.

Die Grünen-Politikerin Renate Künast hat nach einem umstrittenen Gerichtsurteil zu Beleidigungen gegen sie doch noch einen Teilerfolg errungen. 6 von 22 Nutzerkommentaren auf Facebook enthielten "jeweils einen rechtswidrigen Inhalt im Sinne einer Beleidigung", wie das Berliner Landgericht am Dienstag mitteilte. Im ursprünglichen Urteil vom September hatte das Gericht bei keinem der Kommentare Rechtsverstöße erkannt.

Auslöser war ein Facebook-Post zu einer Äußerung Künasts aus dem Jahr 1986 im Berliner Abgeordnetenhaus zum Thema Sex mit Kindern. Unbekannte überzogen Künast unter dem Facebook-Post mit einer ganzen Serie übelster Beschimpfungen. Das Landgericht Berlin urteilte am 9. September, die Kommentare bewegten sich "haarscharf an der Grenze des von der Antragstellerin noch Hinnehmbaren".

Künast wollte vor dem Landgericht erreichen, dass Facebook die personenbezogenen Daten der Urheber herausgibt, um zivilrechtliche Schritte einleiten zu können. Dies lehnte das Gericht im September ab. Die Entscheidung führte zu viel Kritik.

"Gezielter Angriff auf die Ehre" von Künast

Die Bundestagsabgeordnete legte daraufhin Beschwerde ein. Infolgedessen untersuchte die Zivilkammer die Kommentare noch einmal und gab Künast nun in sechs Fällen recht. Diese Kommentare hätten einen "ehrherabsetzenden Inhalt, der aus der Sicht des unbefangenen Durchschnittslesers als gezielter Angriff auf die Ehre der Antragstellerin erscheine und sich auch in der persönlichen Herabsetzung der Antragstellerin erschöpfe", hieß es nun.

Das Gericht begründete die Neubewertung der Kommentare mit dem "nunmehr dargelegten Kontext des Ausgangsposts und der inzwischen zusätzlich erlangten gerichtlichen Erkenntnisse zu dessen Urheber". Daher dürfe Facebook in diesen sechs Fällen über den Namen und die E-Mail-Adresse des Nutzers, die IP-Adresse sowie den Upload-Zeitpunkt Auskunft erteilen.

Die übrigen 16 Kommentare stellen demnach aber "noch keine Straftaten der Beleidigung" dar, weil die Kommentare einen Sachbezug zu der Äußerung Künasts aus dem Jahr 1986 hätten und "sich nicht in der persönlichen Herabsetzung der Antragstellerin erschöpften". Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website