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Verfassungsschutz urteilt: AfD in Teilen rechtsextrem – der AfD-"Flügel"


AfD-Gruppe wird Beobachtungsfall
Haldenwang: Der "Flügel" ist eine rechtsextreme Vereinigung

Von dpa
Aktualisiert am 12.03.2020Lesedauer: 2 Min.
AfD-Fraktionschef Björn Höcke: Im "Flügel" der AfD ist er eine der führenden Kräfte.Vergrößern des BildesAfD-Fraktionschef Björn Höcke: Im "Flügel" der AfD ist er eine der führenden Kräfte. (Quelle: imago-images-bilder)
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Der "Flügel" wird jetzt vom Verfassungsschutz beobachtet. Das gilt aber nicht für die AfD als Gesamtpartei. Darüber, wie viel Einfluss die rechtsnationale Gruppierung in der Partei hat, gehen die Meinungen auseinander.

Der Bundesverfassungsschutz stuft den rechtsnationalen "Flügel" der AfD um den Politiker Björn Höcke als Beobachtungsfall ein. Die Gruppierung werde als "erwiesen extremistische Bestrebung" gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung betrachtet, sagte Verfassungsschutz-Chef Thomas Haldenwang am Donnerstag in Berlin. Höcke und AfD-Vorstandsmitglied Andreas Kalbitz seien Rechtsextremisten. Demokratien könnten scheitern, wenn sie durch ihre Gegner von innen zerstört werde. "Das ist die Warnung der Geschichte an uns", betonte Haldenwang. Der Verfassungsschutz geht davon aus, dass etwa 20 Prozent der rund 35.000 AfD-Mitglieder dem "Flügel" angehören. Mit 7.000 Anhängern wäre die Gruppierung damit doppelt so groß wie die NPD.

Haldenwang hatte in den vergangenen Monaten eine neue Dynamik im Bericht des Rechtsextremismus und eine Vermischung unterschiedlicher Milieus festgestellt.

Die AfD hatte am Vortag Stellungnahmen von Funktionären der Partei veröffentlicht, mit denen diese frühere Äußerungen zum Islam, zur Einwanderung und zur Abschiebung abgelehnter Asylbewerber "klarstellen" wollten. Damit sollten Vorhaltungen des Verfassungsschutzes entkräftet werden. Nicht alle diese Äußerungen stammten von Anhängern des "Flügels", dessen Gründer und Wortführer der Thüringer AfD-Fraktionschef Björn Höcke ist.

"Flügel" seit November ein Verdachtsfall

Beispielsweise erklärte Hans-Thomas Tillschneider, "Flügel"-Anhänger und Landtagsabgeordneter der AfD in Sachsen-Anhalt: "Es handelt sich bei dem Vergleich des Islams mit einem Baumpilz um eine drastische und polemisch überzogene Bildlichkeit, die ich 2017 verwendet habe, auf die ich aber nicht mehr zurückgreifen würde, da sie falsche Assoziationen weckt. Wichtig ist mir deshalb die Betonung, dass ich nicht Menschen mit Parasiten vergleiche, sondern eine Parallelgesellschaft."

Der Verfassungsschutz hatte den rechtsnationalen "Flügel" der Partei im Januar 2019 als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft, ebenso die Nachwuchsorganisation der AfD, die Junge Alternative.

Die Einstufung als Beobachtungsobjekt bedeutet, dass die Bewegung mit dem kompletten Instrumentarium nachrichtendienstlicher Mittel beobachtet werden darf. Dazu zählen beispielsweise die Observation und das Anwerben von Informanten. Daten zu einzelnen Personen dürfen gesammelt und gespeichert werden. Was ein Abgeordneter im Plenum oder Ausschüssen sagt, darf allerdings nicht in die Akten einfließen.

Der "Flügel" kennt keine formale Mitgliedschaft. Seine Anhänger versammeln sich einmal im Jahr zum sogenannten "Kyffhäusertreffen". An dieser Veranstaltung haben in der Vergangenheit auch AfD-Politiker teilgenommen, die sich selbst nicht dem "Flügel" zurechnen, etwa der Parteivorsitzende Jörg Meuthen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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