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Landkreise fordern einheitliche Obergrenze für Feiern

Aktualisiert am 26.09.2020Lesedauer: 1 Min.
Hochzeitspaar in einer Kirche (Symbolfoto): "Wir sehen in Hamm, wozu eine rauschende Hochzeit mit 150 Gästen führen kann."
Hochzeitspaar in einer Kirche (Symbolfoto): "Wir sehen in Hamm, wozu eine rauschende Hochzeit mit 150 Gästen führen kann." (Quelle: /imago-images-bilder)
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Die Corona-Maßnahmen in Deutschland gleichen einem Flickenteppich. Um das zu ändern, wollen die Landkreise nun bei privaten Feiern eine einheitliche Regel. Und stellen Forderungen an Kanzlerin Merkel.

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie fordert der Deutsche Landkreistag eine bundesweite Obergrenze von weniger als 50 Menschen bei Privatfeiern. "Ab 50 Teilnehmern wird es logistisch extrem schwierig, die Kontakte nachzuverfolgen, wenn ein Covid-Positiver unter der Gesellschaft war", sagte Landkreistagspräsident Reinhard Sager der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

Reinhard Sager, Landkreistagspräsident, spricht sich für maximal 50 Personen bei privaten Festen aus.
Reinhard Sager, Landkreistagspräsident, spricht sich für maximal 50 Personen bei privaten Festen aus. (Quelle: /imago-images-bilder)

"Sehen, wozu eine rauschende Hochzeit führen kann"

Bislang gibt es keine einheitliche Teilnehmerbegrenzung für Privatfeiern, auf dem Treffen zwischen Bund und Ländern kommende Woche müsse diese aber kommen. "Wir sehen in Hamm, wozu eine rauschende Hochzeit mit 150 Gästen führen kann", sagte Sager mit Blick auf eine Großhochzeit in der NRW-Stadt.

Bundesweit alles einheitlich regeln will der CDU-Politiker dabei aber nicht. Der dezentrale Ansatz sei "ein Erfolgsmodell und muss beibehalten werden", sagte er. "Wenn wir den Menschen im dünn besiedelten Mecklenburg-Vorpommern verbieten, in der Öffentlichkeit ein Bier zu trinken, weil in München alle Signale auf Rot stehen, würde das die Akzeptanz drastisch schwächen." Aus seiner Sicht spreche auch nichts dagegen, "in kaum von Corona betroffenen Kreisen Weihnachtsmärkte zu erlauben, wenn vernünftige Hygienekonzepte vorliegen."

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