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Kassel: Verteidiger im Lübcke-Prozess plädiert auf Totschlag


Nur Totschlag?
Verteidiger im Lübcke-Prozess widerspricht Mordvorwurf

Von dpa
Aktualisiert am 21.01.2021Lesedauer: 1 Min.
Angeklagter Stephan Ernst (m.) mit seinen Verteidigern: Sie plädieren im Prozess nun auf Totschlag.Vergrößern des BildesAngeklagter Stephan Ernst (m.) mit seinen Verteidigern: Sie plädieren im Prozess nun auf Totschlag. (Quelle: Jan Huebner/imago-images-bilder)
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Was genau geschah beim Mordanschlag auf den Kasseler

Im Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat am Donnerstag der Verteidiger des Hauptangeklagten Stephan Ernst mit seinem Plädoyer begonnen. Dabei widersprach er dem Mordvorwurf mit den Merkmalen von Heimtücke und niedrigen Beweggründen.

Sein Mandant habe sich "des Totschlags schuldig gemacht", sagte er vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt kurz vor einer Pause. Zuvor hatte er mehrfach auf die Rolle des Mitangeklagten Markus H. hingewiesen. "Ich persönlich glaube meinem Mandanten voll und ganz, dass er zusammen mit H. die Tötung von Herrn Lübcke geplant und ausgeführt hat", sagte der Rechtsanwalt Mustafa Kaplan. H. ist in dem Verfahren wegen Beihilfe angeklagt.

Mord an Walter Lübcke geschah im Juni 2019

Der 47 Jahre alte Deutsche Stephan Ernst soll den CDU-Politiker im Juni 2019 auf der Terrasse von dessen Wohnhaus erschossen haben. Die Bundesanwaltschaft, die von einem rechtsextremistischen Motiv ausgeht, hatte in ihrem Plädoyer im Dezember lebenslange Haft wegen Mordes unter Feststellung von besonderer Schwere der Schuld mit anschließender Sicherheitsverwahrung beantragt – die höchste im deutschen Strafrecht mögliche Bestrafung.

Ernst hatte vor der Polizei sowie im Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt die Tat gestanden, dabei aber mehrere unterschiedliche Versionen geschildert.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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