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Urlaub trotz Corona-Krise: Testpflicht für Flugreisende soll ab Sonntag gelten


Vor Rückkehr nach Deutschland
Testpflicht für Flugreisende soll ab Sonntag gelten

Von dpa
Aktualisiert am 25.03.2021Lesedauer: 2 Min.
Testzentrum am Berliner Flughafen: Reiserückkehrer müssen nach der Einreise in Deutschland sofort zu einem Corona-Test.Vergrößern des BildesTestzentrum am Berliner Flughafen: Reiserückkehrer müssen nach der Einreise in Deutschland sofort zu einem Corona-Test. (Quelle: Stefan Zeitz/imago-images-bilder)
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Wer aus dem Ausland zurück nach Deutschland kommen will, muss künftig wohl einen Corona-Test machen. Das plant die Bundesregierung. Die neue Regel soll ab Sonntag gelten.

Die geplante generelle Corona-Testpflicht für Einreisen per Flugzeug nach Deutschland soll ab diesem Sonntag um 0.00 Uhr gelten. Das melden die Nachrichtenagenturen dpa und AFP. Ein Entwurf für die entsprechende Verordnung aus dem Haus von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte zunächst den Freitag als Starttag genannt. Grund für die Verschiebung sei, dass Reisende und Fluggesellschaften sich darauf einstellen können müssen, hieß es am Donnerstag aus dem Bundesgesundheitsministerium.

Die generelle Neuregelung soll nun in der Nacht von Samstag auf Sonntag in Kraft treten. Alle Passagiere, die per Flugzeug ab 0.00 Uhr nach Deutschland einreisen wollen, müssen sich verpflichtend vor Abreise testen lassen. Crews sind nicht betroffen, wie es im Ministerium weiter hieß.

Flugreisende sollen die Kosten der Tests grundsätzlich selbst tragen. Eine Beförderung durch die Fluggesellschaft ist nur mit negativem Testnachweis gestattet. Andernfalls soll man sich nach den örtlichen Vorschriften auf eigene Verantwortung in Isolierung begeben müssen.

Ohne Negativ-Test keine Beförderung

"Sie soll unabhängig davon gelten, ob die Beförderung aus einem Risikogebiet stattfindet", heißt es im Begleitschreiben des Ministeriums an das Kanzleramt und die anderen Ressorts. Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung darüber berichtet.

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"Personen, die einen entsprechenden Testnachweis nicht vor Abreise ihrem Beförderer vorlegen können, dürfen nicht befördert werden", heißt es in dem Text. Bund und Länder hatten die Neuerung in der Nacht zum Dienstag in ihren Corona-Beratungen beschlossen. Bisher ist eine Testpflicht vor der Einreise nach Deutschland nur für Reisende vorgesehen, die sich in den zehn Tagen zuvor in einem Gebiet aufgehalten haben, wo die Infektionszahlen besonders hoch oder Mutationen verbreitet sind.

"Mit einer Testung bereits vor Abflug wird die Wahrscheinlichkeit gesenkt, dass infizierte Personen reisen und andere während des Fluges anstecken können bzw. einen zusätzlichen Eintrag von SARS-CoV-2 Infektionen nach Deutschland verursachen", heißt es in dem Entwurf weiter. Das Testen ergänze bereits etablierte Vorsichtsmaßnahmen wie das Tragen einer Maske, Abstandhalten und Hygienemaßnahmen – diese müssten unbedingt weiter eingehalten werden. Die Regelung soll zunächst bis zum 12. Mai gelten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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