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Neue Corona-Regeln: Baden-Württemberg mustert Inzidenzwert aus


Neue Corona-Verordnung
Baden-Württemberg mustert Inzidenzwert aus

Von dpa
Aktualisiert am 11.08.2021Lesedauer: 2 Min.
Die Stuttgarter Innenstadt: Ab kommender Woche können viele Menschen in Baden-Württemberg wieder am öffentlichen Leben teilhaben, unabhängig von der Inzidenz.Vergrößern des BildesDie Stuttgarter Innenstadt: Ab kommender Woche können viele Menschen in Baden-Württemberg wieder am öffentlichen Leben teilhaben, unabhängig von der Inzidenz. (Quelle: Arnulf Hettrich/imago-images-bilder)
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Inzidenz adé: Der Besuch von Restaurants oder Veranstaltungen hängt in Baden-Württemberg künftig nicht mehr vom Infektionsgeschehen ab. So soll es die neue Corona-Verordnung des Landes vorsehen.

Ab kommendem Montag dürfen alle Menschen in Baden-Württemberg unabhängig von der Inzidenz wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen – vorausgesetzt, sie sind geimpft, genesen oder getestet. Die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz werde in der neuen Corona-Verordnung, die am 16. August in Kraft treten soll, nicht mehr als ordnungspolitisches Instrument auftauchen, teilte das Gesundheitsministerium am Mittwoch in Stuttgart mit.

Bisher orientierten sich die Corona-Regeln in Baden-Württemberg an einem Stufenplan mit den Inzidenzwerten 10, 35 und 50. Entscheidend sei künftig der Blick auf die Auslastung der Intensivstationen, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne). Und weiter: "Das ist der Grund, warum wir Maßnahmen treffen: Damit das medizinische System leistungsfähig bleibt."

Keine Obergrenze mehr für Clubs

Die neue Regelung sieht vor, dass es bei kulturellen Veranstaltungen im Innenbereich sowie in Clubs und Diskotheken keine Personenobergrenze mehr geben soll. Die Einrichtungen könnten unter Vollauslastung öffnen – sofern Besucher geimpft oder genesen seien oder in diesem Fall einen PCR-Test vorweisen könnten. Bei der Innen-Gastro, bei Friseuren und körpernahen Dienstleistern soll ein Antigenschnelltest ausreichen.

Der Beschluss des Bund-Länder-Gipfels am Dienstag sah eigentlich eine andere Regelung vor. Demnach sollte die 3G-Regel – also Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete – erst ab einer Inzidenz von 35 gelten. Baden-Württemberg führt die Maßnahme mit leichten Abweichungen nun unabhängig von der Inzidenz ein.

Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) zeigte sich mit den Corona-Beschlüssen von Bund und Ländern grundsätzlich zufrieden. Zudem schloss er weitere Lockdowns aus. Vollständig Geimpften würden "alle Rechte" zurückgegeben, sagte der Minister "SWR Aktuell". "Einschränkungen betreffen tatsächlich nur noch nicht vollständig Geimpfte."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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