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Corona-Impfpässe gefälscht: Schon mehr als 3.000 Ermittlungsverfahren


Hohe Dunkelziffer
Mehr als 3.000 Ermittlungsverfahren wegen gefälschter Impfpässe

Von afp
26.11.2021Lesedauer: 1 Min.
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Die Animation zeigt: Warum es in anderen Ländern besser läuft, lässt sich anhand verschiedener Faktoren erklären. (Quelle: t-online)
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Das Verwenden falscher Impfzeugnisse kann seit neuestem zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren führen. Derzeit laufen bereits Tausende Verfahren. Besonders ein Bundesland verbucht eine hohe Zahl von Fälschungen.

In Deutschland laufen bereits mindestens 3.100 Ermittlungsverfahren wegen gefälschter Impfpässe. Das ergab eine am Freitag veröffentlichte Umfrage der "Wirtschaftswoche" unter den 16 Landeskriminalämtern. Allein in Bayern werden rund 900 Ermittlungsverfahren geführt. In Köln berichtet die Staatsanwaltschaft demnach von 70 Ermittlungsverfahren in diesem Jahr. Die Landeskriminalämter gehen jedoch von einer beachtlichen Dunkelziffer aus.

Das Bundeskriminalamt beobachtet dem Bericht zufolge "auf diversen Messengerkanälen" eine erhöhte Nachfrage nach gefälschten Impfbüchern. In Sachsen-Anhalt etwa verdreifachten sich die Hinweise auf diese Art von Urkundenfälschung seit Mai. In Bayern verkaufte ein Apothekenmitarbeiter unter Pseudonym im Darknet allein im Oktober 500 gefälschte QR-Codes für den digitalen Corona-Impfausweis zum Preis von je 350 Euro.

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Gesetzeslücke geschlossen – harte Strafen drohen

Der Deutsche Apothekerverband selbst geht bundesweit "von einer vierstelligen Zahl von Ermittlungsverfahren" aufgrund von gefälschten gelben Impfbüchern aus, die in Apotheken vorgelegt wurden. Bürger mit manipulierten Pässen mussten strafrechtlich bislang wenig befürchten, wenn sie erwischt wurden. Strafbar machte sich nur, wer gefälschte Gesundheitsdokumente offiziell bei Behörden oder Versicherungen einsetzte, nicht aber in Apotheken oder der Gastronomie.

Diese Lücke schloss der Gesetzgeber nun. Ab sofort können das Fälschen, Ausstellen und der Gebrauch unrichtiger Gesundheitsdokumente mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden, im Fall von gewerbs- oder bandenmäßiger Täuschung sind es bis zu fünf Jahre. Der Apothekerverband erwartet, dass dies "eine abschreckende Wirkung" haben dürfte.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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