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Gericht erlÀsst Strafbefehl gegen AfD-Abgeordneten
Der Europaabgeordnete Gunnar Beck wird strafrechtlich belangt. Ermittler gehen davon aus, dass er einen Professorentitel zu Unrecht fĂŒhrte. Er soll eine empfindliche Geldstrafe zahlen.
Der AfD-Europaabgeordnete Gunnar Beck soll eine Geldstrafe von mehreren Tausend Euro zahlen, weil er seinen Professorentitel mutmaĂlich zu Unrecht fĂŒhrte. Das Amtsgericht Neuss hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft DĂŒsseldorf einen Strafbefehl gegen den Politiker erlassen. Entsprechende Informationen von t-online bestĂ€tigte ein Gerichtssprecher auf Anfrage. Der Strafbefehl sehe eine Geldstrafe von 60 TagessĂ€tzen vor, sei allerdings bislang nicht rechtskrĂ€ftig. Becks Verteidiger habe Einspruch eingelegt.
Becks angeblicher Professorentitel â den er sowohl auf der Internetseite der AfD angab als auch auf dem Wahlzettel fĂŒr die Europawahl 2019 â war bereits wĂ€hrend des damaligen Wahlkampfs in die Kritik geraten: Der "Verfassungsblog" hatte Zweifel angemeldet, ob der AfD-Politiker jemals als Professor angestellt gewesen sei. Seine Partei strich den Titel daraufhin von ihrem Internetauftritt. Beck selbst hatte sein Verhalten jedoch als "juristisch einwandfrei und inhaltlich richtig" bezeichnet und auf seine LehrtĂ€tigkeit an der SOAS-University in London verwiesen.
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Dort habe er seit vielen Jahren als sogenannter Barrister-at-Law (Rechtsanwalt) und Hochschullehrer gearbeitet. Er fĂŒhrte auch an, die Verwaltung der traditionsreichen UniversitĂ€t Oxford, an der er nicht lehrte, definiere die Berufsbezeichnung "Reader" als eine Position zwischen einem Professor mit Lehrstuhl und einem Associate Professor, also einem auĂerordentlichen oder Professor ohne Lehrstuhl. Das Wissenschaftsministerium von Nordrhein-Westfalen bestritt allerdings, dass sich daraus in Deutschland ein Professorentitel ableiten lasse.
Nach der Wahl hatte das Europaparlament auf Antrag der DĂŒsseldorfer Staatsanwaltschaft Becks parlamentarische ImmunitĂ€t aufgehoben. AnschlieĂend ermittelte die Behörde gegen den Abgeordneten. Anfang Oktober unterrichtete die Staatsanwaltschaft dann den Justizausschuss vertraulich ĂŒber den Fortgang des Verfahrens. Beck nahm auf Anfrage von t-online am Montag zunĂ€chst keine Stellung zum Strafbefehl. Die genaue Höhe der TagessĂ€tze bezifferte das Gericht auf Anfrage nicht â ĂŒblicherweise belaufen sich TagessĂ€tze auf etwas mehr als drei Prozent des Nettoeinkommens.