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Verstoß gegen das Parteigesetz: AfD muss mehr als 100.000 Euro Strafe zahlen


Wegen Auslandsspende
AfD muss mehr als 100.000 Euro Strafe zahlen

Von afp
Aktualisiert am 16.02.2022Lesedauer: 2 Min.
AfD-Anhänger: Die Partei habe gegen ein Spendenannahmeverbot im Parteiengesetz verstoßen, entschied ein Gericht.Vergrößern des BildesAfD-Anhänger: Die Partei habe gegen ein Spendenannahmeverbot im Parteiengesetz verstoßen, entschied ein Gericht. (Quelle: IPON/imago-images-bilder)
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Eine Schweizer Firma bezahlte einen Kongress zu Europapolitik, der unter dem Banner der AfD stattfand. Ein Gericht sieht darin einen Verstoß gegen das Parteiengesetz.

Die AfD muss einem Urteil zufolge wegen einer Auslandsspende 108.000 Euro Bußgeld an die Bundestagsverwaltung zahlen. Die Partei habe gegen ein Spendenannahmeverbot im Parteiengesetz verstoßen, entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Mittwoch. Es ging um die Finanzierung eines Kongresses zu Europapolitik in Düsseldorf im Februar 2016. (Az. VG 2 K 213/20)

Die Veranstaltung war ursprünglich zusammen mit der EKR-Fraktion im Europaparlament geplant. Zu dieser gehörte damals Marcus Pretzell, der im EU-Parlament saß und Sprecher des AfD-Landesverbands Nordrhein-Westfalen war. Die EKR sagte aber ab, wie das Gericht ausführte. Darum habe der Kongress unter dem Banner der AfD stattgefunden. Die Kosten trug laut Rechnung eine Schweizer Firma.

Schäuble verhängte Geldbuße

Der damalige Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) verhängte im November 2020 die Geldbuße gegen die AfD, weil die Firma nicht die wahre Spenderin sei und es sich somit um eine anonyme Spende handle. Dagegen zog die Partei vor Gericht. Sie argumentierte, dass es sich nicht um eine Parteiveranstaltung gehandelt habe.

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Dem folgte das Gericht jedoch nicht. Wenn ein Dritter die Kosten übernehme, sei das eine geldwerte Zuwendung an die Partei – unabhängig davon, ob es sich um eine Verbindlichkeit von Pretzell oder der EKR handelte, erklärte es. Pretzell habe als Landesverbandssprecher den Kongress organisiert, es sei eine der Partei zurechenbare Veranstaltung gewesen.

AfD könnte gegen Urteil vorgehen

Die AfD hätte die Spende nicht annehmen dürfen, weil ihr der Name des wahren Spenders nicht bekannt gewesen sei. Auch habe sie die Spende nicht sofort an den Bundestagspräsidenten weitergeleitet, hieß es. Die Höhe der verhängten Sanktion entspreche den gesetzlichen Vorgaben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann noch Berufung eingelegt werden.

AfD-Bundesschatzmeister Carsten Hütter erklärte in einer ersten Reaktion, die Partei prüfe, ob sie gegen das Urteil vorgehen wolle. Die AfD bleibe dabei, dass es sich um keine von ihr organisierte Parteiveranstaltung und um keine illegale Parteispende gehandelt habe.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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