Prozesse BGH: Bausparkassen dürfen gut verzinste Altverträge kündigen
dpa, dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH
21.02.2017Lesedauer: 1 Min.
Karlsruhe (dpa) - Bausparer haben keine Chance, sich gegen die Kündigung eines alten Bausparvertrags mit hohen Zinsen zu wehren. Einen solchen Vertrag über mehr als zehn Jahre als reine Sparanlage laufen zu lassen, widerspreche dem Sinn und Zweck des Bausparens, entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Das Ansparen sei dazu gedacht, Anspruch auf ein Darlehen zu erlangen. In der anhaltenden Niedrigzinsphase haben die Bausparkassen ihren Kunden seit 2015 schätzungsweise 250 000 Verträge gekündigt, die noch nicht vollständig bespart waren.
ShoppingAnzeigen
Neueste Artikel
Newsblog zum Krieg in Nahost
Newsblog zum Ukraine-Krieg
"Über das Konservative hinaus"
Meinung|Tagesanbruch
Rheinmetall kooperiert mit US-Firma
Entscheidung über US-Angriff
Fliegende Einsatzzentrale
Trump lässt Entscheidung für Iran-Angriff offen
KI-Software Palantir