Anzeige
Prozesse BGH: Bausparkassen dürfen gut verzinste Altverträge kündigen
dpa, dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH
21.02.2017Lesedauer: 1 Min.
Kopiert
Karlsruhe (dpa) - Bausparer haben keine Chance, sich gegen die Kündigung eines alten Bausparvertrags mit hohen Zinsen zu wehren. Einen solchen Vertrag über mehr als zehn Jahre als reine Sparanlage laufen zu lassen, widerspreche dem Sinn und Zweck des Bausparens, entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Das Ansparen sei dazu gedacht, Anspruch auf ein Darlehen zu erlangen. In der anhaltenden Niedrigzinsphase haben die Bausparkassen ihren Kunden seit 2015 schätzungsweise 250 000 Verträge gekündigt, die noch nicht vollständig bespart waren.
ShoppingAnzeigen
Newsblog zum russischen Angriffskrieg
Von C. Siemer, S. Cleven, J. Seiferth
Newsblog zum Krieg in Nahost
Von L. Klinck, C. Cöln, L. Maier
Meinung|Deutsche Gedenktage im Mai
Von Gerhard Spörl
Demo nach Angriff in Dresden
Attacke auf SPD-Politiker
Interview|"Letzte Generation" tritt zur Europawahl an
Von Julian Alexander Fischer
"In ihrer Stimme lag so viel Hass"
Ukrainische Soldaten in Deutschland ausgebildet
Von Hanna Klein, Arno Wölk
"Striesener Erklärung" gegen Gewalt
Von Lars Wienand, Julian Seiferth
Interview|Kriege, Krisen und Trump
Von Marc von Lüpke