Verfassung Türkisches Wahlgesetz gestattet keinen Wahlkampf im Ausland
Von dpa
Aktualisiert am 11.05.2017Lesedauer: 1 Min.
Istanbul (dpa) - Wahlkampfauftritte im Ausland und in diplomatischen Vertretungen außerhalb der Türkei verstoßen gegen das türkische Wahlgesetz. Dort heißt es in Artikel 94/A: «Im Ausland und in Vertretungen im Ausland kann kein Wahlkampf betrieben werden.» Der Vertreter der Oppositionspartei CHP in der Wahlkommission, Mehmet Hadimi Yakupoglu, sagte der dpa, die Regierungspartei AKP selbst habe das Gesetz 2008 eingeführt. In dem Gesetz sei aber nicht geregelt, wer dessen Einhaltung kontrolliere.
ShoppingAnzeigen
Neueste Artikel
Newsblog zur US-Politik
SPD übt Selbstkritik – und will Erneuerung
Generalinspekteur der Bundeswehr
Partnerschaft mit Australien und USA
Kurdischer Unabhängigkeitskampf
Verheerende Geheimoperation der Ukraine
Newsblog zum Ukraine-Krieg
Wegen "Migrationswende"
Neu gewählter Präsident Polens