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Unterhaltsvorschuss: Mehr als 660 Millionen vom Steuerzahler


Unterhalt für Trennungskinder
Mehr als 660 Millionen kommen vom Steuerzahler

Reuters

10.04.2017Lesedauer: 1 Min.
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Wenn ein Elternteil keinen Unterhalt leistet, springt der Steuerzahler ein.Vergrößern des Bildes
Wenn ein Elternteil keinen Unterhalt leistet, springt der Steuerzahler ein. (Quelle: imago)

Weil die Väter nicht zahlen können oder wollen, bekommen viele Alleinerziehende Unterhalt vom Staat. Den Steuerzahler kostet das Hunderte Millionen Euro.

Die öffentliche Hand bleibt auf einem Großteil der Kosten sitzen, wenn sie anstelle eines Elternteils für die Unterhaltskosten eines Kindes einspringt. Für den sogenannten Unterhaltsvorschuss gaben Bund, Länder und Kommunen im vorigen Jahr insgesamt 861 Millionen Euro aus, wie das Bundesfamilienministerium mitteilte.

Knapp ein Viertel (23 Prozent) davon konnten sich die Bundesländer von dem zahlungsunwilligen Elternteil zurückholen. Der Steuerzahler musste somit unter dem Strich 663 Millionen Euro aufwenden. "Es gibt Väter, die einfach nicht zahlen können. Und dann springt der Staat ein, um diese Ausfallzahlungen zu bezahlen", sagte eine Sprecherin des Familienministeriums.

Durch Reform steigen Gesamtausgaben

Der Unterhaltsvorschuss für Kinder kann von Alleinerziehenden beantragt werden, die keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten.

Künftig könnte die öffentliche Hand auf einem noch größeren Betrag sitzenbleiben, weil durch eine Reform die Gesamtausgaben steigen. Ab dem 1. Juli können Kinder bis zum 18. Lebensjahr den Unterhaltsvorschuss erhalten statt bisher nur bis zum zwölften. Außerdem entfällt die Befristung der Zahldauer auf sechs Jahre.

121.000 Kinder zusätzlich erreicht

"Wir gehen davon aus, dass wir damit rund 121.000 zusätzliche Kinder erreichen", erklärte das Ministerium. Im Jahr 2015 sei für 440.000 Kinder der Vorschuss gezahlt worden.

Durch die Neuregelung werde mit jährlichen Mehrkosten von 350 Millionen Euro gerechnet. Zudem trägt der Bund nun 40 Prozent der Kosten, während die Länder mit 60 Prozent beteiligt sind. Zuvor trug der Bund ein Drittel der Ausgaben.

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