Anzeige
Prozesse BGH: Krankenversicherung muss keine Eizellspende im Ausland bezahlen
dpa, dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH
14.06.2017Lesedauer: 1 Min.
Kopiert
Karlsruhe (dpa) - Eine Kinderwunsch-Behandlung im Ausland mit einer in Deutschland verbotenen Eizellspende muss nicht von der privaten Krankenversicherung bezahlt werden. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Fall aus München entschieden. Nach den Musterbedingungen der PKV umfasst der Versicherungsschutz auch Behandlungen im europäischen Ausland. Die Klägerin, heute Mutter von Zwillingen, wollte deshalb rund 11 000 Euro erstattet bekommen. So viel hatte sie die künstliche Befruchtung in Prag mithilfe von Spender-Eizellen gekostet. In Tschechien und etlichen anderen EU-Staaten ist das Verfahren erlaubt.
ShoppingAnzeigen
Newsblog zum Krieg in Nahost
Spionagevorwurf gegen Mitarbeiter
Newsblog zum russischen Angriffskrieg
Nach Wiederwahl als CDU-Chef
Meinung|Vorteil Merz
Europawahl am 9. Juni
Mit prominenter Unterstützung
Weißes Haus reagiert
Xi Jinping in Europa
Regierung informiert