Anzeige
Gesundheit Schweiz erlaubt bestimmte Genuntersuchungen an Embryonen
Von dpa
Aktualisiert am 06.10.2017Lesedauer: 1 Min.
Kopiert
Bern (dpa) - Ab dem 1. September dürfen Ärzte in der Schweiz nach einer künstlichen Befruchtung den Embryo auf bestimmte genetische Merkmale untersuchen. Die Richtlinien sind so eng gefasst wie in Deutschland: Getestet werden darf nur, wenn die Eltern eine schwere Erbkrankheit haben oder Gen-Anlagen, die eine Tot- oder Fehlgeburt wahrscheinlich machen. Embryonen mit Schäden werden der Mutter nicht eingepflanzt. In Deutschland hatte der Bundesrat den Weg zur Präimplantationsdiagnostik 2013 freigemacht.
ShoppingAnzeigen
Newsblog zum russischen Angriffskrieg
Dem Verfassungsschutz bekannt
"Zum Zahlen ungeeignet"
"Frauen, die Geschichten verkaufen wollen"
Newsblog zur Krise in Nahost
Von S. Cleven, D. Schafbuch, C. Cöln
Nato-Verteidigungsbündnis
"Umfassendste Verstärkung"
Umstrittenes Papier
Von Florian Schmidt
Eklat bei Baerbocks Israel-Besuch
Von Patrick Diekmann
Spionageaffäre bei AfD-Spitzenkandidat
Von Jonas Mueller-Töwe