Anzeige
Menschenrechte EMGR schränkt Überwachung privater Chats im Büro ein
dpa, dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH
05.09.2017Lesedauer: 1 Min.
Kopiert
Straßburg (dpa) - Unternehmen dürfen private Internetchats ihrer Mitarbeiter im Büro nur unter bestimmten Voraussetzungen überwachen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Im konkreten Fall verurteilte es Rumänien wegen eines Verstoßes gegen das Recht auf Privatsphäre. Ein Rumäne war entlassen worden, weil er über den Internetzugang des Arbeitgebers privat gechattet hatte. Unternehmen müssen nach Ansicht des Gerichts ihre Mitarbeiter vorher aber über mögliche Kontrollen informieren. Außerdem muss ein legitimer Grund für eine Überwachung vorliegen.
ShoppingAnzeigen
"Wenn er es dem Militär befiehlt"
Nazi-Vergleich?
Union fordert Aufklärung
CDU-Politiker scheitert
Newsblog zum russischen Angriffskrieg
Von C. Cöln, L. Mielke, J. Seiferth
"Aufschlussreicher Schachzug"
Newsblog zur Krise in Nahost
Von S. Cleven, D. Schafbuch, C. Cöln
Mutmaßliche China-Spionage
Newsblog zur Krise in Nahost
Von Julian Seiferth
Anthony Blinken in Shanghai