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Regierung Kreuzpflicht gilt nicht für Hochschulen, Theater und Museen
Von dpa
Aktualisiert am 13.07.2018Lesedauer: 1 Min.
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München (dpa) - Die bayerische Staatsregierung nimmt drei publikumswirksame Bereiche von der ab Freitag geltenden Kreuzpflicht in Behörden aus: Für staatliche Hochschulen, Museen und Theater gilt keine Verpflichtung, sondern lediglich eine «Empfehlung». Eine Sprecherin des Kunst- und Wissenschaftsministeriums in München bestätigte einen Bericht der «Süddeutschen Zeitung». Auf Anordnung von Ministerpräsident Söder sollen die Behörden des Freistaats ein Kreuz im Eingangsbereich anbringen.
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