"Spannungen, Unruhe und Misstrauen" Affäre mit Frau seines Kameraden: Hauptfeldwebel bestraft

Sex geht den Arbeitgeber nichts an? Bei der Bundeswehr schon, zumindest im konkreten Fall. Sogar Gehaltskürzungen waren rechtens.
Ein Hauptfeldwebel der Bundeswehr hat ein Verhältnis mit der Ehefrau eines Kameraden begonnen – und wurde dafür disziplinarisch bestraft. Zu Recht, wie der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig entschieden hat. Die Richter sahen darin eine Pflichtverletzung, die den Zusammenhalt innerhalb der Truppe gefährdet. Das Urteil fiel bereits im Januar, wurde aber erst jetzt kommuniziert.
Der Hauptfeldwebel und der Mannschaftssoldat, mit dessen Ehefrau er eine Affäre hatte, gehörten zum selben Bataillon. Zwar war der Mannschaftssoldat zu diesem Zeitpunkt bereits aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen – die Ehe bestand aber formal weiter.
Das Truppendienstgericht wertete das Verhalten als Verstoß gegen die Kameradschaftspflicht und verhängte ein Beförderungsverbot. Zusätzlich wurde das Gehalt des Hauptfeldwebels gekürzt.
Richter kippen Beförderungsverbot
Der Fall landete schließlich vor dem Bundesverwaltungsgericht. Dort wurde die Strafe abgemildert – die Gehaltskürzung blieb, das Beförderungsverbot entfiel. Die Richter machten jedoch deutlich, dass die Sanktion an sich rechtmäßig sei.
Die Begründung: Ein solcher Ehebruch sei eine Missachtung eines Kameradenrechts und könne den Dienstbetrieb massiv stören. Das Verhalten sei geeignet, "Spannungen, Unruhe und Misstrauen" in der gesamten Truppe auszulösen.
Ein milderes Urteil sei nur möglich gewesen, weil der Hauptfeldwebel offenbar davon ausging, dass die Ehe seines Kameraden bereits gescheitert sei. Außerdem habe er durchgängig gute Leistungen im Dienst gezeigt.
- Material der Nachrichtenagentur dpa
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