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Tierschützer in Italien retten "Problembärin": Abschussbefehl ausgesetzt


Jogger in Italien getötet
Gericht setzt Abschussbefehl für "Problembärin" aus

Von dpa
Aktualisiert am 14.04.2023Lesedauer: 1 Min.
Eine BärinVergrößern des BildesBraunbär (Symbolbild): Immer wieder kommt es vor, dass wilde Bären Menschen angreifen und auch töten. (Quelle: Martin Schutt/Archiv/dpa)
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Eine wilde Bärin tötete einen Jogger in Italien. Die Behörden wollen das Tier abschießen, Tierschützer das verhindern – vorerst mit Erfolg.

Es geht um die "Problembärin" JJ4 in der norditalienischen Provinz Trentino: Das Verwaltungsgericht der Provinz hat den Abschussbefehl, den Regionalpräsident von Trentino-Südtirol Maurizio Fugatti in der vergangenen Woche erlassen hatte, vorerst ausgesetzt und damit der von Tierschutzvereinen eingelegten Berufung stattgegeben, hieß es in einem Dekret, das am Freitag veröffentlicht wurde.

Die Vereine LAV und LAC, die bereits zuvor den Abschussbefehl scharf kritisierten, hatten bei dem Gericht Berufung eingelegt. Dem Dekret zufolge wird es am 11. Mai eine Anhörung vor dem Gericht in Trient geben.

Debatte spitzt sich zu

Ein 26-jähriger Jogger war in der vergangenen Woche in der Trentiner Gemeinde Caldes in einem bei Wanderern und Touristen beliebten Tal (Val di Sole) von der Bärin attackiert und getötet worden. Ein DNA-Abgleich bestätigte dies. Es handelt sich bei dem Tier um die Schwester des 2006 in Bayern erschossenen "Problembären" Bruno. Bereits 2020 sollte das Bärenweibchen erlegt werden. Es hatte damals zwei Menschen, einen Vater und seinen Sohn, auf dem Monte Peller angegriffen. Auch 2020 entschied ein Gericht gegen die Tötung.

In Italien hat sich seit dem Tod des Trentiner Joggers die Debatte um das Zusammenleben von Bär und Mensch indes zugespitzt. Die Provinz will die Bärin töten und generell die Bärenanzahl in dem Gebiet massiv verringern. Tierschutzvereine kritisieren die Pläne. Der Tierschutzverein LAV kommentierte das Dekret des Gerichts bei Twitter so: "Die Bären und Bürger des Trentino haben das Recht, in Frieden zusammenzuleben!"

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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