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Eichstätt: Mann verklagt Stadt – Sind Frauenparkplätze diskriminierend?


Einigung vor Gericht
Mann verklagt Stadt: Sind Frauenparkplätze diskriminierend?

Von dpa
Aktualisiert am 23.01.2019Lesedauer: 2 Min.
Hinweisschild für einen Frauenparkplatz: Weil in unmittelbarer Nähe eine Frau vergewaltigt wurde, wies die Stadt Eichstätt auf einem großen Parkplatz Frauenparkplätze aus. Dagegen klagte ein junger Mann aus dem Rheinland.Vergrößern des BildesHinweisschild für einen Frauenparkplatz: Weil in unmittelbarer Nähe eine Frau vergewaltigt wurde, wies die Stadt Eichstätt auf einem großen Parkplatz Frauenparkplätze aus. Dagegen klagte ein junger Mann aus dem Rheinland. (Quelle: Ralf Hirschberger/dpa)
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Wenn eine Stadt Frauenparkplätze ausweist, diskriminiert sie dann Männer – oder sogar Frauen? Mit dieser Frage hat sich das Verwaltungsgericht München befasst.

Im Streit um Frauenparkplätze in Eichstätt (Bayern) hat sich die Stadt mit dem Kläger geeinigt. Vor dem Verwaltungsgericht München kündigte die oberbayerische Kommune an, ihre Frauenparkplätze neu zu beschildern. Sie folgte damit der Empfehlung des Gerichts.

Einigung im Streit um Frauenparkplätze

Die neuen Schilder sollen deutlich zeigen, dass sie lediglich eine Empfehlung sind – also auch Männer ohne Konsequenzen auf Frauenparkplätzen parken dürfen. "Das ist ein Sieg für die Frauenparkplätze in ganz Deutschland", sagt der Verwaltungsdirektor der Stadt Eichstätt, Hans Bittl, im Anschluss.

Ein 26-Jähriger aus dem Rheinland, der sich bei einem Besuch in Eichstätt von den Frauenparkplätzen diskriminiert fühlte, hatte gegen die Stadt geklagt. Er sah nicht nur Männer, sondern auch Frauen dadurch diskriminiert – weil Frauenparkplätze aus seiner Sicht suggerieren, dass Frauen schwach und besonders schutzbedürftig seien.

Auf die Frage der Diskriminierung ging das Gericht allerdings nicht ein. Es gehe nur um die Ausgestaltung der Schilder, betont der Vorsitzende Richter. Stadt und Kläger einigten sich darauf, dass die strittigen Schilder bis Ende Februar abgebaut und ersetzt werden. Die Stadt hatte sich nach der Vergewaltigung einer Frau im Jahr 2016 entschieden, die Frauenparkplätze auszuweisen.

ADAC: Schilder auf öffentlichen Parkplätzen nicht "rechtswirksam"

Im Gegensatz zu einem Schild, das auf einen Behindertenparkplatz hinweist, sind Schilder für Frauenparkplätze in der Straßenverkehrsordnung ebenso wenig vorgesehen wie für Eltern-Kind-Parkplätze. Nach Angaben des ADAC stellt sich darum die Frage, wie "rechtswirksam" diese Schilder auf öffentlichen Parkplätzen sein können.

Nach Einschätzung eines ADAC-Sprechers dürfte der Fall der erste sein, bei dem sich ein Gericht mit Frauenparkplätzen auf öffentlichen Parkplätzen befasst. Auf privaten Supermarktparkplätzen und in Parkhäusern sind spezielle Parkmöglichkeiten für Frauen gang und gäbe und privatrechtlich durch Nutzungsbedingungen geregelt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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