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Gangster-Rapper Gzuz rechtfertigt sich vor Gericht

Von dpa
Aktualisiert am 17.01.2022Lesedauer: 2 Min.
Rapper Gzuz (bĂŒrgerlich Kristoffer Jonas Klauß) muss sich wieder vor Gericht verantworten.
Rapper Gzuz (bĂŒrgerlich Kristoffer Jonas Klauß) muss sich wieder vor Gericht verantworten. (Quelle: Daniel Reinhardt/dpa./dpa)
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Hamburg (dpa) - Nach einer fĂŒr ihn schockierenden Erfahrung vor dem Amtsgericht Hamburg hat Gangster-Rapper Gzuz zum Auftakt einer Berufungsverhandlung am Montag auf jede Provokation verzichtet.

Der Frontmann der Hip-Hop-Gruppe 187 Strassenbande rĂ€umte vor dem Landgericht Hamburg die VorwĂŒrfe gegen ihn - unter anderem vorsĂ€tzliche Körperverletzung und VerstĂ¶ĂŸe gegen das Waffengesetz - teilweise ein. Gleichzeitig erklĂ€rte der 33-JĂ€hrige: "Gzuz" - das sei eine Kunstfigur, die nicht mit seiner wahren Person verwechselt werden dĂŒrfe.

Es stimme, dass er am Morgen des 8. MÀrz 2020 an der Reeperbahn mit der flachen Hand nach einer 19-JÀhrigen geschlagen habe, erklÀrte einer seiner beiden Verteidiger, Ulf Dreckmann, im Namen des Angeklagten. Er habe mit der Hand gefuchtelt, weil er angenommen habe, die junge Frau wolle ihn mit ihrem Handy filmen. Es sei nicht seine Absicht gewesen, sie zu verletzen.

Der mehrfach vorbestrafte Rapper war Ende September 2020 unter anderem wegen VerstĂ¶ĂŸen gegen das Waffengesetz, Drogenbesitzes, versuchten Diebstahls und vorsĂ€tzlicher Körperverletzung zu 18 Monaten Haft verurteilt worden. Zudem sollte er eine Geldstrafe von 300 TagessĂ€tzen zu je 1700 Euro - also insgesamt 510 000 Euro - zahlen. Dagegen legte der Musiker, mit bĂŒrgerlichem Namen Kristoffer Jonas Klauß heißt, Berufung ein.

In der Verhandlung am Montag bestritt der 33-JĂ€hrige, die in seiner Wohnung gefundenen Drogen besessen zu haben, mit Ausnahme eines TĂŒtchens Marihuana. Ein Freund habe damals in seiner Wohnung gelebt und Drogen konsumiert. Auch die bei einer anderen Durchsuchung in Halstenbek bei Hamburg gefundenen Waffen hĂ€tten nicht ihm gehört, sondern seinem Schwiegervater. Auch der Vorwurf des versuchten Diebstahls stimme nicht.

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Die Verhandlung vor dem Amtsgericht am 29. September 2020 sei fĂŒr ihn schockierend gewesen, hieß es in der vom Anwalt verlesenen ErklĂ€rung. "Wer, wenn nicht Sie, gehört in den Knast", habe ihn Amtsrichter Johann Krieten damals gefragt. Als Gzuz zum ersten Verhandlungstermin am 18. Februar 2020 nicht erschienen war, hatte ihn Krieten in Haft nehmen lassen. Gegen Zahlung einer Kaution von 100 000 Euro war er nach einem Tag wieder auf freien Fuß gekommen.

"Ich hatte den Eindruck, dass er mich nur vorfĂŒhren wollte", beklagte sich der Gangster-Rapper ĂŒber die VerhandlungsfĂŒhrung von Krieten. Der Amtsrichter habe Musikvideos von ihm vorgespielt. Ihm seien somit nicht nur seine Taten, sondern seine Musik und sein ganzes Leben vorgehalten worden. Die Rap-Songs gĂ€ben aber nicht seine Einstellung wider. In der Musik gehe es um TabubrĂŒche und eine Flucht aus der Welt der Regeln. "Es handelt sich um Kunst, und ich spiele damit", ließ der 33-JĂ€hrige erklĂ€ren.

"Kunst ist, es nicht kĂŒnstlich, sondern authentisch aussehen zu lassen", hieß es weiter. Darum brauche jeder Auftritt einen Fuß in der Wirklichkeit. Amtsrichter Krieten habe den Unterschied zwischen dem Musiker und der Person des Angeklagten nicht verstanden. "Er hat die Kunstfigur Gzuz mit dem Mensch Kristoffer Klauß verwechselt."

"Das ist hart an der Grenze zur Philosophie geschrieben", kommentierte die Vorsitzende Richterin Nicole Dietrich die ErklÀrung. Das Gericht habe "ein bisschen Input" bekommen. Dann stellte sie dem Rapper zahlreiche prÀzise Nachfrage zu seinen Angaben.

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