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Gustl Mollath trotz Freispruch enttäuscht: "Das kann man so nicht hinnehmen"


Mollath trotz Freispruch enttäuscht
"Das kann man so nicht hinnehmen"

Von afp, dpa, t-online
Aktualisiert am 14.08.2014Lesedauer: 3 Min.
Umstrittenes Justizopfer: Gustl MollathVergrößern des BildesUmstrittenes Justizopfer: Gustl Mollath (Quelle: dpa-bilder)
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Gustl Mollath

Er wolle prüfen, welche Möglichkeiten bestünden, dagegen vorzugehen. Weil er freigesprochen wurde, kann er allerdings nicht ein weiteres Mal in Revision gehen. "Diese Art von Freispruch habe ich schon siebeneinhalb Jahre genossen", sagte Mollath mit Blick auf seine zwangsweise Unterbringung in der Psychiatrie.

Tatbestand der Körperverletzung verwirklicht

In der Urteilsbegründung stellt die Richterin fest, dass Mollath seine damalige Frau am 12. August 2001 "geschlagen, getreten, gewürgt und in den Unterarm gebissen" habe. "Der Angeklagte hat damit den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung verwirklicht." Nur weil er zur Tatzeit eventuell psychisch krank war, sei er als schuldunfähig und damit aus rechtlichen Gründen als unschuldig einzustufen.

Entsprechend stand der Freispruch im neuen Prozess bereits im Vorhinein fest, da ein Angeklagter im Wiederaufnahmeverfahren nicht schlechter gestellt werden darf als beim ursprünglichen Urteil. Für die gut sieben Jahre in Zwangsunterbringung erhält Mollath nun eine Entschädigung in Höhe von 50.000 Euro.

Über die Entschädigung konnte Mollath allerdings nur lächeln. "Von üppig kann keine Rede sein. In solchen Anstalten ist es schlimmer als in deutschen Gefängnissen", sagte er.

Als Mollath am 6. August vergangenen Jahres die Psychiatrie in Bayreuth mit einer selbst gezüchteten Blume auf dem Arm verlassen hatte, da hatte er noch die vollständige juristische Rehabilitation als sein Ziel ausgegeben. Er sah und sieht sich als Opfer seiner Ex-Frau, die für die HypoVereinsbank Schwarzgeld in die Schweiz geschafft haben soll und ihn nach seiner Lesart in der Psychiatrie kaltstellen wollte, damit er dies nicht öffentlich machen kann.

Doch an diese Lesart glaubten weder Staatsanwaltschaft noch Gericht. Und wer die Beweisaufnahme verfolgte und der präzisen Urteilsbegründung zuhörte, sieht auch keinen Grund mehr, Mollaths Darstellung zu glauben. Denn der brutale Höhepunkt des Rosenkriegs von Mollath und seiner früheren Frau kann schlicht nichts mit den wegen Verjährung nicht mehr aufzuklärenden Schwarzgeldvorwürfen zu tun gehabt haben: Als Mollath das erste Mal von Schwarzgeldgeschäften sprach, lag der Angriff auf seine Frau schon lange zurück.

"So war das nicht"

Mollath sieht dies bis heute anders. "So war das nicht", sagt er zur Darstellung in der Urteilsbegründung. Er will nun versuchen, sein noch immer ungeordnetes Leben zu regeln. "Man muss sein Leben etablieren, muss sehen, dass man im Beruf Fuß fasst", sagt er nach dem Urteil.

Er habe mehrere Jobangebote, berichtet der gelernte Mechaniker, der früher Luxusautos restaurierte. Konkret sagt er aber nichts, weder zur Arbeitsplatzfrage noch zu seinem künftigen Wohnort. Am liebsten würde er in seine Heimatstadt Nürnberg zurückkehren, aber da gebe es ja noch die Kreise um seine Ex-Frau, sagt er vieldeutig.

Eine diffuse Angst scheint Mollath umzutreiben - und auch das Gefühl, von Ungerechtigkeit und Verschwörung umgeben zu sein. Das Ende des Prozesses wollte er bei einer Bekannten in Taufkirchen bei München feiern. Die Frau sei gerade aus der Forensik entlassen worden. Wie er sei sie dort jahrelang einfach festgehalten worden, beklagt Mollath.

Wichtiges Urteil für den Rechtsfrieden

Genau diese Praxis kommt mit dem Urteil aber nun endgültig auf den Prüfstand. Denn die Regeln für eine Zwangsunterbringung befanden sich bislang häufig in einem krassen Missverhältnis zu der begangenen Straftat. Psychisch gestörte Täter konnten ohne Berücksichtigung der eigentlichen Straftat für Jahre oder sogar Jahrzehnte einfach weggesperrt werden.

Diese Praxis hat das Bundesverfassungsgericht bereits kritisch kommentiert, auch politisch laufen die Vorbereitungen für präzisere gesetzliche Vorschriften. Mollath und seine Anhänger dürfen sich also durchaus als Sieger fühlen - auch wenn das auf den ersten Blick nicht so wirkt.

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