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München: Verteidiger torpedieren NSU-Prozess


Serie von Befangenheitsanträgen
Verteidiger torpedieren NSU-Prozess

Von dpa
04.10.2017Lesedauer: 1 Min.
Von rechts nach links: Wolfgang Stahl, Wolfgang Heer und Anja Sturm – die Anwälte der Angeklagten Beate Zschäpe.Vergrößern des BildesVon rechts nach links: Wolfgang Stahl, Wolfgang Heer und Anja Sturm – die Anwälte der Angeklagten Beate Zschäpe. (Quelle: Tobias Hase/dpa Pool/dpa-bilder)
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Das Plädoyer der Nebenklage im Münchner NSU-Prozess verschiebt sich wegen neuer Befangenheitsanträge der Verteidigung mindestens auf den 24. Oktober. Eine Aussetzung der Verhandlung hat Richter Manfred Götzl verhindern können.

Ein juristischer Streit rund um die Eröffnung eines Haftbefehls gegen den mutmaßlichen Terrorhelfer E. vor drei Wochen hatte bereits fünf Befangenheitsanträge und eine dreiwöchige Prozesspause zur Folge.

Damit geriet das Münchner Oberlandesgericht aber unter Druck: Hätte der Senat den Prozess in dieser Woche nicht fortsetzen können, wäre die gesetzlich maximal mögliche Unterbrechungsfrist überschritten gewesen. Dies hätte das Mammutverfahren ernsthaft gefährdet.

Ungeachtet von Protesten Verfahren fortgesetzt

Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl setzte das Verfahren – ungeachtet von Protesten der Verteidiger – nun aber fort, obwohl gegen ihn noch Befangenheitsanträge anhängig sind. Er verwies zur Begründung auf entsprechende Möglichkeiten der Strafprozessordnung.

Wohlleben und E. stellten am Mittwoch nunmehr fünf weitere Befangenheitsanträge und kündigten für Donnerstag sogar noch zwei weitere an, über die dann zunächst entschieden werden muss – genauso wie über drei, die noch offen sind. Götzl setzte daher wieder mehrere Prozesstage ab – fortgesetzt wird das Verfahren in drei Wochen.

Lebenslange Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung gefordert

Die Bundesanwaltschaft hatte für Wohlleben und E. jeweils zwölf Jahre Haft gefordert. Hauptangeklagte im NSU-Prozess ist die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe. Sie ist als Mittäterin an allen Verbrechen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" angeklagt, darunter zehn vorwiegend rassistisch motivierte Morde. Für Zschäpe hatte die Bundesanwaltschaft die höchstmögliche Strafe verlangt: lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung.

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