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Behörden geben Fehler im Freiburger Missbrauchsfall zu


Aufarbeitung steht aus
Behörden geben Fehler im Freiburger Missbrauchsfall zu

Von dpa
Aktualisiert am 06.09.2018Lesedauer: 2 Min.
Gerichtsakten: Ein heute zehnjähriger Junge war mehr als zwei Jahre lang von seiner Mutter und deren Lebensgefährten vergewaltigt und an andere Männer verkauft worden.Vergrößern des BildesGerichtsakten: Ein heute zehnjähriger Junge war mehr als zwei Jahre lang von seiner Mutter und deren Lebensgefährten vergewaltigt und an andere Männer verkauft worden. (Quelle: Patrick Seeger/dpa-bilder)
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Beim schweren Missbrauchsfall von Staufen haben die zuständigen Behörden Fehler eingestanden. Ein Täter soll beispielsweise Kontaktverbot zu Kindern gehabt haben, welches nicht überwacht worden ist.

Der schwere Missbrauch eines kleinen Jungen in Staufen bei Freiburg ist trotz Warnungen lange unentdeckt geblieben. Die beteiligten Behörden räumen in einem Abschlussbericht zu dem grausamen Fall Fehler und Versäumnisse ein: Nicht alle Erkenntnismöglichkeiten seien ausgeschöpft worden, vorhandene Informationen seien "nicht frühestmöglich" weitergegeben worden.

"Es geht nicht um Schuldzuweisungen, sondern wir wollten die Vorgänge fachmännisch aufarbeiten", sagte der Präsident des Karlsruher Oberlandesgerichtes (OLG), Alexander Riedel, in Freiburg. Jeder würde das Geschehene gerne ungeschehen machen. "An erster Stelle steht das Bedauern über das Schicksal des Jungen, das nicht rückgängig zu machen ist", sagte Riedel.

Das Opfer – ein heute zehnjähriger Junge – war mehr als zwei Jahre lang von seiner Mutter und deren Lebensgefährten vergewaltigt und an andere Männer verkauft worden. Das Paar ist bereits verurteilt.

Den Behörden waren in dem Fall schwere Fehler vorgeworfen worden. Unter anderem wurde ein Kontaktverbot des einschlägig vorbestraften Lebensgefährten zu Kindern nicht überwacht. Das Kind wurde außerdem nach vierwöchiger Inobhutnahme zurück in die Familie geschickt – ohne angehört zu werden und einen Rechtsbeistand zu bekommen.

Die Arbeitsgruppe des OLG Karlsruhe sowie des Amtsgerichts Freiburg und des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald empfahl unter anderem, dass das Jugendamt künftig alle Einschätzungen und Informationen zu einem Fall unverzüglich an beteiligte Gerichte weitergibt. Eine Aufarbeitung auf Landesebene steht noch aus und soll mithilfe einer interministeriellen Arbeitsgruppe (IMA) aus Sozial-, Justiz- und Innenministerium geleistet werden.

Verwendete Quellen
  • dpa
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