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Göttingen: Gewaltsamer Säuglings-Tod bleibt ungesühnt


Verbrechen in Göttingen
Warum ein gewaltsamer Säuglingstod ungesühnt bleibt

Von dpa
Aktualisiert am 22.11.2018Lesedauer: 1 Min.
Gebäude der Staatsanwaltschaft GöttingenVergrößern des BildesGebäude der Staatsanwaltschaft Göttingen. (Quelle: Swen Pförtner/Archiv/dpa-bilder)
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Es kann nur der Vater oder die Mutter gewesen sein. Trotzdem wird den Eltern eines Säuglings in Göttingen nicht der Prozess gemacht.

Der gewaltsame Tod eines kleinen Jungen aus Göttingen bleibt ungesühnt. Für die Staatsanwaltschaft Göttingen kämen zwar nur Vater oder Mutter als Täter infrage, sagte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur. Da sich aber nicht beweisen lässt, wer die Tat begangen hat, sei das Verfahren eingestellt worden.

Die Eheleute waren im Januar dieses Jahres mit dem sechs Monate alten Jungen in einer Göttinger Klinik erschienen und hatten angegeben, das Kind leide nach einem Sturz unter Luftnot. Die Ärzte konnten ihm aber nicht mehr helfen. Todesursache war einem rechtsmedizinischen Gutachten zufolge mehrfache stumpfe Gewalt gegen den Kopf des Säuglings.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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