t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePanoramaJustiz

Beihilfe zum Mord in 36.000 Fällen: Berlin klagt mutmaßlichen KZ-Wachmann an


Beihilfe zum Mord in 36.000 Fällen
Berlin klagt mutmaßlichen KZ-Wachmann an

Aktualisiert am 23.11.2018Lesedauer: 2 Min.
Die KZ Gedenkstätte Mauthausen: Das Konzentrationslager war das größte KZ auf österreichischen Gebiet.Vergrößern des BildesDie KZ Gedenkstätte Mauthausen: Das Konzentrationslager war das größte KZ auf österreichischem Gebiet. (Quelle: CHROMORANGE/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Weil er als Mitglied einer SS-Kompanie den Tod von zehntausenden Menschen ermöglichte, soll ein 95-Jähriger nun vor Gericht. Eine neue Rechtsauffassung lässt auch Prozesse gegen Wachleute zu.

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat einen 95-jährigen mutmaßlichen Ex-Wachmann im KZ Mauthausen wegen Beihilfe zum Mord in über 36.000 Fällen angeklagt. Der angeschuldigte Hans H. soll zwischen Sommer 1944 und Frühjahr 1945 Angehöriger der 16. Kompanie des "SS-Totenkopfsturmbannes" in dem Konzentrationslager gewesen sein, wie die Anklagebehörde am Freitag mitteilte. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens muss nun das Landgericht Berlin entscheiden.

Die Staatsanwaltschaft legt dem 95-Jährigen zur Last, er habe mit seiner Wachdiensttätigkeit die vieltausendfachen Tötungen von Insassen des KZ Mauthausen fördern oder zumindest erleichtern wollen. Während der Tatzeit wurden den Angaben zufolge in dem KZ mindestens 36.223 Menschen getötet. Die Tötungen erfolgten demnach größtenteils durch Vergasung, aber auch durch "Totbadeaktionen", Injektionen und Erschießungen. Andere KZ-Insassen verhungerten oder erfroren.

Mauthausen war das größte KZ in Österreich

Mauthausen war das größte Konzentrationslager der Nazis auf dem Gebiet des heutigen Österreichs. Insgesamt waren dort im Zweiten Weltkrieg 200.000 Menschen inhaftiert. Rund 100.000 von ihnen wurden getötet.

Die Anklage gegen den 95-Jährigen in Berlin reiht sich ein in mehrere Anklagen gegen frühere SS-Mitglieder, die zuletzt noch einmal zu Strafprozessen vor deutschen Gerichten wegen der nationalsozialistischen Massenverbrechen in Konzentrations- und Vernichtungslagern geführt hatten. Grund ist eine neue Rechtsauffassung, die sich in der deutschen Justiz durchsetzte. Demnach können unterstützende Tätigkeiten von KZ-Wachleuten als Beihilfe zum Mord eingestuft werden.


Mehr als 70 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs müssen damit nun auch Verdächtige mit Anklagen rechnen, die als Wachen dienten. Früher kamen in aller Regel nur Verdächtige vor Gericht, die sich direkt an der Tötung von KZ-Insassen beteiligt hatten. Mord und damit auch Beihilfe zum Mord unterliegen nach deutschem Recht nicht der Verjährung.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website