t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePanoramaJustiz

Urteil im Gerichtsstreit: Immendorff-Affen gehören Schweizer Galerie


Erbstreit um Immendorff-Werke
Gericht entscheidet über millionenschwere Bronze-Affen

Von dpa
Aktualisiert am 08.01.2019Lesedauer: 1 Min.
Die Affenskulpturen von Jörg Immendorff: Der Insolvenzverwalter, der die Skulpturen versteigerte, muss der Galerie 1,6 Millionen Euro erstatten. (Archivbild)Vergrößern des BildesDie Affenskulpturen von Jörg Immendorff: Der Insolvenzverwalter, der die Skulpturen versteigerte, muss der Galerie 1,6 Millionen Euro erstatten. (Archivbild) (Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

70 bronzene Affen-Skulpturen hinterließ der Künstler Jörg Immendorff der Nachwelt, als er 2007 verstarb. Doch wem standen sie zu? Nun hat ein Gericht über diese Frage entschieden – und über 1,6 Millionen Euro.

Im Streit um 70 Affen-Skulpturen des Künstlers Jörg Immendorff (1945-2007) hat das Düsseldorfer Landgericht einer Schweizer Galerie mehr als 1,6 Millionen Euro zugesprochen. Das gab das Gericht bekannt. Die Bronze-Skulpturen waren mit der Insolvenzmasse der Unternehmen von Kunstberater Helge Achenbach 2015 für gut 1,6 Millionen Euro versteigert worden. Nun muss der Insolvenzverwalter der Galerie den Betrag erstatten.


Nach Überzeugung des Gerichts hatten die Skulpturen der Schweizer Galerie gehört. Sie sei Lizenznehmerin gewesen und habe die Skulpturen im Auftrag Immendorffs gießen lassen. Kunstberater Achenbach habe sie lediglich im Auftrag der Galerie verkaufen sollen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website