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Österreicher tötete Prostituierte und kochte Leichenteile ein – lebenslange Haft


Urteil gegen Kannibalen
Österreicher tötete Prostituierte und kochte Leichenteile ein

Von dpa, ds

Aktualisiert am 09.05.2019Lesedauer: 2 Min.
Der Angeklagte und seine Anwältin: Das Wiener Landgericht ordnete an, dass der Mann in eine Geschlossene verlegt wird.Vergrößern des BildesDer Angeklagte und seine Anwältin: Das Wiener Landgericht ordnete an, dass der Mann in eine Geschlossene verlegt wird. (Quelle: Georg Hochmuth/dpa)
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Er zerstückelte eine Frau und machte aus Körperteilen Gulasch und Hack. In Österreich muss ein 64-Jähriger deshalb eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen. Es war nicht seine erste Tat.

Das Wiener Landesgericht hat einen 64 Jahre alten Mann zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Ende des vergangenen Jahres hatte er eine 28-jährige Prostituierte getötet und das Opfer in einer Badewanne zerstückelt – anschließend versenkte er ihre Leiche in einem See.

"Ich habe gewusst, ich habe Scheiße gebaut, aber ich wollte nicht ins Gefängnis", hatte der Angeklagte während der Verhandlung erklärt. Daher habe er die Leiche zersägt, in Müllsäcke gepackt und dann im See versenkt. Am nächsten Morgen sei ihm aufgefallen, dass er einen Sack vergessen hatte.

Da habe er sich gedacht, "vielleicht koste ich das einmal", sagte er vor Gericht. Den Rest der Leiche verarbeitete der Mann laut der österreichischen Nachrichtenagentur APA anschließend zu Gulasch und Hack und bewahrte dies in Einmach-Gläsern auf. Auch in seinem Gefrierfach fanden sich Überreste des Opfers.

Täter und Opfer stritten sich um Bezahlung

Der 64-Jährige erklärte, dass er sich vor der Tat mit der Prostituierten über die Bezahlung gestritten habe. Statt der ausgemachten Zärtlichkeiten wollte die 28-Jährige demnach nur Geschlechtsverkehr vollziehen, alles darüber hinaus hätte zusätzlich gekostet. Zudem habe sie sich über ihn lustig gemacht. Als sie zu schreien begonnen habe, habe er sie gewürgt.


Ein psychiatrischer Sachverständiger bescheinigte dem mehrfach vorbestraften Mann eine schwere Persönlichkeitsstörung und stufte ihn als gefährlich ein. Seine Verteidigerin erklärte, dass ihr Mandant eine lieblose Kindheit erlebt habe und bereits mehr als 30 Jahre im Gefängnis war. "Im Gefängnis verlernt man das Leben und die Liebe."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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