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Niels Högel legt Revision gegen Gerichtsurteil ein


Beispiellose Serie
Mord in 85 Fällen – Niels Högel legt Revision gegen Urteil ein

Von afp
11.06.2019Lesedauer: 2 Min.
Der wegen Mordes angeklagte Niels Högel neben seiner Anwältin: Die Anklage und Nebenklage wollten Högel für noch mehr Morde verurteilen lassen.Vergrößern des BildesDer wegen Mordes angeklagte Niels Högel neben seiner Anwältin: Die Anklage und Nebenklage wollten Högel für noch mehr Morde verurteilen lassen. (Quelle: Hauke-Christian Dittrich/dpa-bilder)
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Für die Morde an 85 Patienten soll Niels Högel lebenslang ins Gefängnis. Doch der ehemalige Krankenpfleger fordert eine Überprüfung des Urteils. Noch ist unklar, was die Anklage plant.

Nach seiner Verurteilung wegen weiterer 85 Patientenmorde hat der Ex-Krankenpfleger Niels Högel Revision eingelegt. Das teilte das Landgericht in Oldenburg mit. Die Richter in der niedersächsischen Stadt hatten den 42-Jährigen am Donnerstag wegen einer beispiellosen Mordserie in zwei Krankenhäusern in Oldenburg und Delmenhorst in den Jahren 2000 bis 2005 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Ob darüber hinaus auch die Staatsanwaltschaft oder Nebenkläger das Urteil anfechten, war der Pressestelle des Gerichts nach eigenen Angaben zunächst unbekannt. Die Frist dafür endet am Donnerstag. Die Anklage hatte eine Verurteilung wegen 97 Morden gefordert. Die Vertreter der Nebenklage hatten hinreichende Beweise für 99 Taten gesehen und außerdem die Anordnung der Sicherungsverwahrung verlangt.

Genaue Motive bleiben im Dunkeln

Der in zwei früheren Prozessen bereits wegen sechs Patientenmorden verurteilte Högel hatte während seiner Dienstzeit als Pfleger auf Intensivstationen über Jahre hinweg zahlreiche Menschen mit diversen Medikamenten vergiftet. Nach Feststellung des Gerichts wollte er lebensbedrohliche Zustände auslösen, um diese wiederzubeleben. Viele der Patienten starben. Högels genaue Motive sind größtenteils unklar.

Nach Überzeugung von Richtern, Staatsanwaltschaft sowie Gutachtern genoss er die dadurch ausgelöste innere Spannung und wollte sich vor Kollegen und Vorgesetzten als Retter präsentieren. Sachverständige bescheinigten ihm Geltungssucht, Selbstbezogenheit und einen Mangel an Empathie. Högel leidet demnach unter einer Persönlichkeitsstörung, wurde allerdings als schuldfähig eingestuft.


Bei einer Revision prüft der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, ob das verurteilende Gericht rechtlich korrekt arbeitete. Diese Überprüfung dauert üblicherweise Monate.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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