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Gruppenvergewaltigung in Freiburg: Anwälte weisen Vorwürfe zurück


Anwälte weisen Vorwürfe gegen Angeklagte zurück

Von dpa
01.07.2019Lesedauer: 2 Min.
Prozess in Freiburg: Angeklagte sitzen vor dem Prozessbeginn im Gerichtssaal im Landgericht.Vergrößern des BildesProzess in Freiburg: Angeklagte sitzen vor dem Prozessbeginn im Gerichtssaal im Landgericht. (Quelle: Patrick Seeger/dpa-bilder)
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Elf Männer stehen in Freiburg vor Gericht, weil sie eine 18-Jährige vergewaltigt haben sollen. Die Anklage stützt sich auf Indizien. Doch beweisen lasse sich nichts, sagen die Verteidiger.

Nach der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen vor einer Disco in Freiburg haben Verteidiger der elf angeklagten Verdächtigen Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen.

Die junge Frau könne sich so gut wie nicht an die Tatnacht und nur an einen der mutmaßlichen Täter erinnern, sagte die Pflichtverteidigerin Kerstin Oetjen vor dem Landgericht Freiburg. Zudem habe sie unter Drogen gestanden. Der Pflichtverteidiger Jörg Ritzel sagte, die Frau habe Sex massiv eingefordert. Beweise, die Vergewaltigungen belegten, gebe es nicht. Auch für K.o.-Tropfen gebe es keine Beweise.

Ein Angeklagter will sich äußern

An diesem Montag wurden einige der Angeklagten zu ihren Personalien vernommen – nicht zu den Tatvorwürfen. Es war der zweite Verhandlungstag des Prozesses, der am vergangenen Mittwoch begonnen hat. Einer der elf Männer hat angekündigt, sich auch zu den Vorwürfen äußern zu wollen. Die anderen wollten dazu zunächst schweigen.

Angeklagt sind elf Männer im Alter von 18 bis 30 Jahren, die meisten von ihnen sind Flüchtlinge. Ihnen wird vorgeworfen, Mitte Oktober vergangenen Jahres eine 18-Jährige nachts in Freiburg nach einem Discobesuch in einem Gebüsch vor der Diskothek vergewaltigt zu haben.

Staatsanwalt Rainer Schmid sagte, die Anklage stütze sich auf gefundene Spuren und Aussagen. Die Indizien seien ausreichend für eine mögliche Verurteilung der Männer. Die Frau sei durch den Konsum einer hoch dosierten Ecstasy-Tablette und eines mutmaßlich mit K.o.-Tropfen präparierten Getränks völlig hilf- und wehrlos gewesen.


Die Frau, die Opfer des Verbrechens wurde, ist in dem Prozess Nebenklägerin und wird von einer Anwältin vertreten. Sie wird Gerichtsangaben zufolge am 11. Juli unter Ausschluss der Öffentlichkeit aussagen. Geprüft werde, ob ihre Aussage per Video in den Gerichtssaal übertragen werde, sagte ein Gerichtssprecher. Der jungen Frau würde damit ein Aufeinandertreffen in dem Gerichtssaal mit den Angeklagten erspart.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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