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Raserunfall: Haftstrafe nach tödlichem Rennen im Sauerland


Bewährung für zweiten Raser
Haftstrafe nach tödlichem Rennen im Sauerland

Von dpa
20.01.2020Lesedauer: 2 Min.
Das Amtsgericht in Arnsberg: Nach einem tödlichen Raserunfall in Sundern wurde einer der Fahrer nun zu einer Haftstrafe verurteilt. Er lieferte sich ein Rennen mit einem anderen. Dieser erhielt eine Bewährungsstrafe.Vergrößern des BildesDas Amtsgericht in Arnsberg: Nach einem tödlichen Raserunfall in Sundern wurde einer der Fahrer nun zu einer Haftstrafe verurteilt. Er lieferte sich ein Rennen mit einem anderen. Dieser erhielt eine Bewährungsstrafe. (Quelle: imago-images-bilder)
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Sie kannten sich nicht, provozierten sich aber gegenseitig: Bei einem illegalen Autorennen verlor einer der Fahrer die Kontrolle und stieß mit einem Kleinwagen zusammen. Eine Frau starb. Nun wurde er zu einer Haftstrafe verurteilt.

Im Prozess um einen Raserunfall im Sauerland mit einer tödlich verletzten unbeteiligten Frau ist ein 43 Jahre alter Angeklagter zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Der zweite Angeklagte, ein 58-Jähriger, erhielt am Montagabend eine Bewährungsstrafe von neun Monaten. Das Landgericht Arnsberg sah es als erwiesen an, dass sich die beiden Männer im Sommer 2018 in Sundern ein illegales Autorennen geliefert hatten. Das Auto des 43-Jährigen kollidierte dabei mit einem voll besetzten Kleinwagen.

Eine 70-Jährige in dem Kleinwagen starb, die vier anderen Insassen wurden ebenfalls verletzt. Der 43-Jährige war laut Anklage mit 85 Stundenkilometern bei erlaubtem Tempo 50 deutlich zu schnell und hatte mehr als ein Promille Alkohol im Blut.

Die beiden Männer sollen zufällig aufeinandergetroffen und durch gegenseitige Provokationen spontan gegeneinander angetreten sein. Mit hoher Geschwindigkeit sollen sie laut Anklage immer wieder gegenseitig überholt und auch in einer Ortschaft nicht abgebremst haben. In einer Rechtskurve verlor der 43-Jährige dann die Kontrolle und stieß mit dem entgegenkommenden Kleinwagen zusammen.

Der 43-Jährige erhielt die Haftstrafe wegen der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs, wie ein Gerichtssprecher am Montag sagte. Der 58-Jährige sei wegen der Teilnahme an dem Rennen zu der Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den jüngeren Angeklagten eine Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten, für den älteren Fahrer eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten gefordert. Der Verteidiger des 58-Jährigen hatte für seinen Mandanten auf Freispruch plädiert. Auch der Anwalt des Unfallfahrers hielt für den 43-Jährigen eine Bewährungsstrafe für angemessen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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