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Mädchen in Potsdam entführt : 59-Jähriger muss für acht Jahre in Haft


Mädchen in Potsdam entführt
59-Jähriger muss für acht Jahre ins Gefängnis

Von dpa
01.04.2020Lesedauer: 2 Min.
Schriftzug am Eingang zum Justizzentrum Potsdam: Ein 59-Jähriger vom Landgericht Potsdam zu acht Jahren Haft verurteilt worden.Vergrößern des BildesSchriftzug am Eingang zum Justizzentrum Potsdam: Ein 59-Jähriger vom Landgericht Potsdam zu acht Jahren Haft verurteilt worden. (Quelle: Martin Müller/imago-images-bilder)
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Das Landgericht Potsdam hat einen 59-jährigen Mann zu acht Jahren Haft verurteilt. Das teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch mit. Das Gericht verurteilte den Mann unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs.

Wegen sexuellen Missbrauchs und Entführung eines kleinen Mädchens ist ein 59-Jähriger vom Landgericht Potsdam zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Davon soll er zwei Jahre in einer Entziehungsanstalt verbringen, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch sagte. Zum Schutz des Kindes hatte das Gericht die Öffentlichkeit für die Verkündung der Urteilsgründe von der Verhandlung ausgeschlossen.

Am 25. Mai 2019 war das damals sechs Jahre alte Mädchen mit seiner Familie in einem Potsdamer Möbelhaus einkaufen. Dann stieg es alleine in den Aufzug. Der Vater verlor es aus den Augen. 22 Stunden lang war das Kind verschwunden. Die Polizei suchte mit einem Großaufgebot. Am 26. Mai tauchte das Mädchen wieder auf - weinend und verletzt auf einem Gehweg. Das Mädchen führte die Ermittler zur Wohnung des Angeklagten, die in der Nähe des Möbelhauses liegt. Noch am selben Tag wurde der Mann festgenommen.

Familie fasst die Entscheidung mit Erleichterung auf

Das Gericht verurteilte den Mann nun wegen besonders schweren sexuellen Missbrauchs, besonders schwerer Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, der Entziehung Minderjähriger sowie wegen Körperverletzung. Die verminderte Schuldfähigkeit wegen der starken Alkoholsucht des Angeklagten floss nach Angaben des Gerichtssprechers in das Urteil ein. Gegen das Urteil kann binnen einer Woche Revision eingelegt werden.

Die Familie des heute siebenjährigen Mädchens habe die Entscheidung des Gerichts mit Erleichterung aufgefasst, sagte die Anwältin der Familie, Manuela Krahl-Röhnisch, am Mittwoch.Im Prozess hatte der Angeklagte gestanden, das Mädchen entführt, mit in seine Wohnung genommen und sich dort sexuell an dem Mädchen vergangen zu haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer acht Jahre Haft gefordert und beantragt, den Angeklagten in einer Entziehungsanstalt unterzubringen. Die Verteidigung forderte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten sowie ebenfalls die Unterbringung. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung gingen wegen der schweren Alkoholkrankheit von verminderter Schuldfähigkeit aus. Die Nebenklage hatte sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft angeschlossen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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