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Tier: Amokfahrer wegen fünffachen Mordes angeklagt


Wahllos auf Passanten zugefahren
Amokfahrer von Trier wegen fünffachen Mordes angeklagt

Von dpa
29.04.2021Lesedauer: 2 Min.
Einsatzkräfte nach der Amokfahrt: Einige verletzte Personen müssen noch heute medizinisch behandelt werden.Vergrößern des BildesEinsatzkräfte nach der Amokfahrt: Einige verletzte Personen müssen noch heute medizinisch behandelt werden. (Quelle: Harald Tittel/dpa-bilder)
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Im Dezember 2020 fuhr ein Amokfahrer mit teils 80 Stundenkilometern durch die Trierer Fußgängerzone. Fünf Menschen tötete er dabei, 18 weitere wurden schwer verletzt. Nun muss er sich für seine Tat vor Gericht verantworten.

Knapp fünf Monate nach der Amokfahrt in Trier hat die Staatsanwaltschaft den Fahrer wegen fünffachen Mordes angeklagt. Zudem wirft die Behörde dem 51-jährigen Deutschen versuchten Mord in 18 weiteren Fällen vor, davon 14 Mal in Tateinheit mit gefährlicher oder schwerer Körperverletzung, wie die Staatsanwaltschaft am Donnerstag in Trier mitteilte.

Der Amokfahrer war am 1. Dezember 2020 mit seinem Sportgeländewagen durch die Trierer Fußgängerzone gerast. In der Absicht, "möglichst viele Menschen zu töten oder zumindest zu verletzen", sei er "wahllos und gezielt auf Passanten" zugefahren, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Bei der Tat wurden fünf Menschen getötet: ein neun Wochen altes Baby, dessen Vater und drei Frauen.

Er war alleinstehend, arbeitslos und ohne festen Wohnsitz

Das Motiv des Mannes sei weiter unklar, teilte Oberstaatsanwalt Peter Fritzen mit. "Er hat im Wesentlichen behauptet, an Einzelheiten des Tatgeschehens keine Erinnerung zu haben." Die Staatsanwaltschaft gehe derzeit davon aus, dass er aus persönlichen Motiven gehandelt habe. Er sei alleinstehend, arbeitslos, ohne festen Wohnsitz und offenbar durch seine persönlichen Lebensumstände frustriert gewesen, hieß es.

Nach vorläufiger Einschätzung eines psychiatrischen Sachverständigen leide er zudem an einer Psychose. Über die Frage der Schuldfähigkeit werde das Landgericht Trier in der Hauptverhandlung entscheiden, sagte Fritzen. Das Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen liege noch nicht vor. Anhaltspunkte für eine vollständige Aufhebung der Schuldfähigkeit hätten sich bislang aber nicht ergeben.

Die Menschen, die den Angriff überlebten, erlitten erhebliche Verletzungen unterschiedlicher Schwere. Mehrere Personen seien so schwer verletzt, dass sie bis heute klinisch behandelt werden müssten. Der Amokfahrer sei zur Tatzeit alkoholisiert gewesen. Er war teils mehr als 80 Stundenkilometer schnell gefahren. Kurz danach konnte der Mann festgenommen werden. Die Amokfahrt hatte in Trier einen tagelangen Schockzustand und anhaltende Trauer ausgelöst.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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