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Regensburg: Babyleiche im Mülleimer – Mutter zu drei Jahren Gefängnis verurteilt


"Wir glauben ihr nicht"
Babyleiche im Mülleimer – Mutter zu drei Jahren Gefängnis verurteilt

Von dpa
Aktualisiert am 27.08.2021Lesedauer: 1 Min.
Die 25-jährige Angeklagte und ihr Anwalt im Landgericht Regensburg: Eine Obduktion ergab, dass das Baby bei der Geburt lebensfähig war.Vergrößern des BildesDie 25-jährige Angeklagte und ihr Anwalt im Landgericht Regensburg: Eine Obduktion ergab, dass das Baby bei der Geburt lebensfähig war. (Quelle: Daniel Karmann/dpa-bilder)
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Vor dem Landgericht Regensburg ist ein schwieriger Prozess zu Ende gegangen. Wegen fahrlässiger Tötung ihres Neugeborenen muss eine junge Mutter mehrere Jahre ins Gefängnis.

Eine 25 Jahre alte Frau ist vor dem Landgericht Regensburg für den gewaltsamen Tod ihres Neugeborenen zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Der Vorsitzende Richter legte ihr am Freitag fahrlässige Tötung zur Last. Im Laufe des Prozesses seien viele Fragen ungeklärt geblieben, etwa, wie genau das am ersten Weihnachtsfeiertag 2020 geborene Kind starb.

Kernproblem sei die Frage: "Können wir sicher ausschließen, dass die Angeklagte annahm, dass das Kind tot ist?", sagte der Richter. Dies hatte die Frau direkt nach der Entbindung angegeben.

Richter: "Wir glauben ihr nicht"

Angesichts widersprüchlicher und immer neuer Angaben während der Ermittlungen und gegenüber der psychiatrischen Sachverständigen attestierte ihr das Gericht eine "mangelnde Wahrheitsliebe" und stellte klar: "Wir glauben ihr nicht." Letzte Zweifel hätten sich aber nicht mit Sicherheit ausräumen lassen.

Die Staatsanwaltschaft hatte der Frau Totschlag vorgeworfen und eine sechsjährige Haftstrafe gefordert. Die Verteidiger plädierten auf fahrlässige Tötung und eine Bewährungsstrafe. Ursprünglich war die Frau wegen Mordes angeklagt.

Die Babyleiche war am ersten Weihnachtsfeiertag in einer Mülltonne entdeckt worden. Laut Obduktion hatte das Mädchen nach der Geburt mindestens eine halbe Stunde oder eine Stunde gelebt. Es starb durch Ersticken oder Unterkühlung oder durch eine Kombination aus beidem.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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