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Loveparade: Rechtsexperten empfehlen spätere Verjährung bei Katastrophen


Nach Loveparade-Unglück
Juristen fordern Reform der Verjährung

Von dpa
28.03.2022Lesedauer: 1 Min.
Tausende Raver drängen sich am 24. Juli 2010 auf der Duisburger Loveparade in und vor dem Tunnel, in dem sich eine Massenpanik ereignet hat: Eine Kommission hat das Ereignis aufgearbeitet.Vergrößern des BildesTausende Raver drängen sich am 24. Juli 2010 auf der Duisburger Loveparade in und vor dem Tunnel, in dem sich eine Massenpanik ereignet hat: Eine Kommission hat das Ereignis aufgearbeitet. (Quelle: Erik Wiffers/dpa-bilder)
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Bei der Loveparade 2010 starben 21 Menschen, Hunderte wurden verletzt. Doch einen Schuldspruch gab es nie. Nun hat ein Expertengremium einen Abschlussbericht vorgestellt.

Enge Verjährungsfristen sollten aus Sicht einer Rechtsexperten-Kommission künftig nicht mehr die juristische Aufarbeitung komplexer Unglücksereignisse ausbremsen. Eine Verjährung sollte ausgeschlossen sein, sobald die Hauptverhandlung über solche Katastrophen begonnen hat, schlägt die Kommission vor, die die tödliche Loveparade-Katastrophe vom Juli 2010 in Duisburg aufgearbeitet hat.

Ein Verfahrensabbruch mitten im Hauptverfahren sei mit dem Gerechtigkeitsgedanken unvereinbar und trage vor allem aus Sicht der Betroffenen nicht zum Rechtsfrieden bei, sagte der Kommissionsvorsitzende Clemens Lückemann am Montag in Düsseldorf.

Gemeinsam mit NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) stellte der frühere Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg den Abschlussbericht zu Lehren aus der Loveparade-Katastrophe vor. Bei der Technoparade waren vor zwölf Jahren 21 Menschen gestorben und mehr als 500 weitere verletzt worden. Ein Strafverfahren gegen ursprünglich zehn Angeklagte war 2020 ohne Urteil eingestellt worden.

Kommissionsvorsitzender: Gerichte würden zum "Hauruck-Verfahren" gezwungen

Derzeit wird eine Verjährungsgefahr erst mit einem erstinstanzlichen Urteil durchbrochen. Wenn in laufender Hauptverhandlung Verjährung drohe, würden Gerichte entweder zu "Scheinverhandlungen" oder "zu einer Überbeschleunigung im Sinne eines Hauruck-Verfahrens gezwungen", kritisierte Lückemann. Beides sei mit der Würde des Gerichts und der Rolle der Justiz als dritte Staatsgewalt unvereinbar.

Biesenbach kündigte an, die Vorschläge der Kommission bei der nächsten Justizministerkonferenz im Juni auf die Tagesordnung zu bringen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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