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Tödliche CSD-Attacke in Münster: Fünf Jahre Jugendstrafe für Angeklagten


Körperverletzung mit Todesfolge
Tödliche Attacke am CSD: Fünf Jahre Haft für Angeklagten

Von dpa
Aktualisiert am 22.03.2023Lesedauer: 2 Min.
Gedenken an Malte (Archivbild): Der Angeklagte wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt.Vergrößern des BildesGedenken an den getöteten Malte C. (Archivbild): Der 20-jährige Angeklagte wurde nach Jugendstrafrecht zu fünf Jahren Haft verurteilt. (Quelle: Ying Tang/imago images)
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Der tödliche Angriff auf einen trans Mann beim CSD in Münster sorgte für Entsetzen. Nun wurde der Angeklagte zu einer fünfjährigen Jugendstrafe verurteilt.

Rund sieben Monate nach dem gewaltsamen Tod eines trans Manns beim Christopher Street Day in Münster ist der 20-jährige Angeklagte zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Das Landgericht sprach den Heranwachsenden am Mittwoch wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig und ordnete eine Unterbringung in einer Erziehungsanstalt für suchtkranke Straftäter an.

Die Staatsanwaltschaft hatte am Dienstag eine Jugendstrafe von fünf Jahren gefordert und sich für eine Erziehungsanstalt ausgesprochen. Der psychisch instabile Heranwachsende sei bereits mehrfach wegen Körperverletzung aufgefallen und einmal verurteilt worden. Die Gefahr weiterer erheblicher Straftaten bestehe, hieß es auf Anklageseite.

Einer Gutachterin zufolge braucht der Heranwachsende eine Suchttherapie und psychotherapeutische Unterstützung, dann gebe es gute Chancen mit Blick auf die Reduzierung von Rückfallrisiken.

Angeklagter gestand Tat und zeigte Reue

Die Verteidigung hatte sich für eine "angemessene Jugendstrafe" ausgesprochen – ohne ein genaues Strafmaß zu nennen. Das Wichtigste für den Mandanten seien eine Therapie und ein Überwinden seiner Drogen- und Alkoholsucht. Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund, nicht die Strafe.

Der Angeklagte hatte die Tat gestanden und Reue gezeigt. Malte C. war beim CSD im August 2022 nach zwei Schlägen gegen den Kopf auf dem Asphalt aufgeschlagen. Er hatte sich zuvor schützend vor Menschen gestellt, die am CSD teilgenommen hatten und vom Angeklagten aggressiv beschimpft und beleidigt worden waren. Der 25-Jährige starb Tage später an den Folgen eines Schädelhirntraumas.

Die Tat hatte deutschlandweit schockiert und Debatten um Queerfeindlichkeit ausgelöst. Für eine homophobe, queer- oder transfeindliche Einstellung sahen die Prozessbeteiligten beim Angeklagten aber keine Hinweise.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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