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Kaiserslautern: Mann soll Vermieterin getötet und Leichenteile angezündet haben


Polizisten bedroht
Mann soll Vermieterin getötet und Leichenteile angezündet haben

Von dpa
Aktualisiert am 08.08.2023Lesedauer: 1 Min.
Ein Einsatzfahrzeug der Polizei (Symbolbild): Nach der Vermissten wurde intensiv gesucht.Vergrößern des BildesEin Einsatzfahrzeug der Polizei (Symbolbild): Gegen den Verdächtigen setzten die Polizisten eine Elektroschockpistole ein. (Quelle: Marijan Murat/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Anwohner rochen Rauch und riefen in Kaiserslautern die Polizei. Vor Ort fanden die Ermittler neben Leichenteilen und einem toten Hund auch einen aggressiven Verdächtigen.

Ein 40 Jahre alter Mann soll in Kaiserslautern seine 80 Jahre alte Vermieterin getötet und die Leiche zerteilt haben. Das berichtete das Polizeipräsidium Westpfalz am Montag. Der Mann habe den Ermittlungen zufolge nach der Tat am Freitag versucht, die Teile zu verbrennen und mit dem Rauch Anwohner auf sich aufmerksam gemacht, hieß es. Diese informierten die Polizei.

Der Verdächtige habe zudem die Behörden angerufen und gesagt, er habe eine Frau getötet. Weil der Mann die Beamten nach ihrem Eintreffen bedrohte, habe die Streife eine Elektroschock-Pistole eingesetzt. Den Ermittlungen zufolge lebte der 40-Jährige mit dem mutmaßlichen Opfer im selben Haus. Die Beamten fanden dort neben Leichenteilen, die aller Wahrscheinlichkeit nach zu der 80-Jährigen gehörten, auch einen toten Hund, vermutlich handelt es sich um das Tier des Verdächtigen.

Polizei: Mann aggressiv und gewalttätig

Der Mann wurde in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Er ist der Polizei zufolge psychisch auffällig, äußerst aggressiv und war unter anderem wegen Gewaltdelikten bekannt. Das Motiv der Tat war zunächst unklar. Die Polizei hatte das Alter des Mannes zunächst mit 39 Jahren angegeben.

Eine Bestätigung der Identität des Opfers durch die Gerichtsmedizin stand der Polizei zufolge noch aus. In dem Wohnhaus würden weiterhin Spuren gesichert, auch unter Beteiligung der Gerichtsmedizin, hieß es. Ein abschließendes Obduktionsergebnis lag zunächst nicht vor.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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