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Berlin: Ex-Erzieher stellt Gefahr für Allgemeinheit dar – Urteil


Gefahr für die Allgemeinheit
Ex-Erzieher vergreift sich erneut an Kindern

Von dpa, lma

Aktualisiert am 15.10.2024Lesedauer: 2 Min.
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Öffentliche Toilette in Berlin (Symbolbild): Der Täter filmte Kinder unter anderem an solchen Orten. (Quelle: imago)
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Ein ausgebildeter Erzieher wurde wegen Kindesmissbrauchs verurteilt. Das Gericht ordnete zudem eine anschließende Sicherungsverwahrung an.

Ein bereits vorbestrafter Sexualstraftäter ist erneut straffällig geworden: Bei seinen Opfern handelt es sich um Kinder. Das Landgericht Berlin verurteilte den 65-Jährigen zu fünf Jahren Haft – zuvor hatte der Mann bereits dreieinhalb Jahre wegen eines Sexualdelikts eingesessen. Für die Zeit nach seiner Haftstrafe ordnete das Gericht Sicherungsverwahrung an. Der Angeklagte falle seit Jahrzehnten mit sexuellen Straftaten zum Nachteil von Kindern auf, er sei gefährlich für die Allgemeinheit, begründete das Gericht seine Entscheidung.

Der Verurteilte ist ausgebildeter Erzieher, der nicht mehr in seinem Beruf arbeiten darf. Im aktuellen Prozess musste er sich für Taten zwischen 2006 und 2019 verantworten. Er soll diese in Berlin, Rumänien und Albanien begangen haben. "Trickreich und professionell" habe der Angeklagte agiert, Kinder aus armen und ärmsten Verhältnissen mit Süßigkeiten und Kleidung gelockt, sagte der Vorsitzende Richter Steffen Jankowiak.

Konkret machte sich der Täter in drei Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs, in sieben Fällen des sexuellen Missbrauchs und des Anfertigens von Kinderpornografie schuldig. Er soll laut Anklage immer wieder Kinder aufgefordert haben, sich zu entkleiden und vor einer Kamera sexuelle Handlungen zu vollziehen. Dies sei auf öffentlichen Toiletten oder in Parkanlagen in Berlin, Feldern oder Wäldern in Albanien und Rumänien passiert, heißt es. Sein Ziel: "Die hergestellten Bilder von dem Missbrauch anderen Personen zur Verfügung zu stellen".

Täter ist eine Gefahr für die Gesellschaft

Im Jahr 2003 war der Verurteilte zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Auch damals lautete der Vorwurf Kindesmissbrauch. Im Jahr 2010 wurde er zu einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, 2011 schließlich zu einem Jahr Haft.

Frühere Verurteilungen hätten nicht zur Warnung gereicht, sagte nun der Vorsitzende Richter. Nach einem psychiatrischen Gutachten bestehe die Gefahr weiterer erheblicher Straftaten, bei dem pädophilen Angeklagten liege ein entsprechender Hang vor. Seine bisherigen Bemühungen um eine Therapie seien nur halbherzig gewesen, so der Richter. Die Verhängung von Sicherungsverwahrung sei erforderlich.

Bereits im September 2023 seien in der Wohnung des Mannes rund 1.200 kinderpornografische Bild- und rund 700 Videodateien gefunden worden. Sechs Jahre und drei Monate Haft plus Sicherungsverwahrung hatte die Staatsanwaltschaft gefordert. Die Verteidigung plädierte auf eine Strafe von höchstens drei Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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