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Freiburg: Mann will Nachbarin mit Stromfalle töten – Urteil


Auch Kinder waren in Gefahr
Mann will Nachbarin mit Stromfalle töten – Urteil

Von t-online, mtt

16.05.2025 - 18:46 UhrLesedauer: 2 Min.
Der Angeklagte nahm das Urteil gefasst auf: Er sitzt derzeit in Untersuchungshaft und wurde in einem Rollstuhl in den Gerichtssaal gefahren.Vergrößern des Bildes
Der Angeklagte nahm das Urteil gefasst auf: Er sitzt derzeit in Untersuchungshaft und wurde in einem Rollstuhl in den Gerichtssaal gefahren. (Quelle: Christian Böhmer/dpa)
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Dieser Nachbarschaftsstreit in Baden-Württemberg hätte tödlich enden können: Jetzt wurde der Täter verurteilt.

Vor dem Freiburger Landgericht ist am Freitag ein 61 Jahre alter Mann wegen versuchten Mordes verurteilt worden: Er muss für vier Jahre in Haft, weil das Gericht als erwiesen ansah, dass er seine Nachbarin töten wollte.

Christoph G. lebte alleine in einer verwahrlosten Eigentumswohnung in Denzlingen (Landkreis Emmendingen) und befand sich im Dauerstreit mit anderen Hausbewohnern. Eine Frau aus dem zweiten Stock war ihm besonders verhasst. Mit ihr gab es seit langem Streit wegen eines Einkaufswagens vor seiner Tür.

Stromfalle am Einkaufswagen

Daher baute der Mann eine lebensgefährliche Falle: Er setzte den Einkaufswagen sowie seinen daneben stehenden Rollator unter Strom. Vor Gericht gab er zu, ein Stromkabel angebracht und mit einer Steckdose in seiner Wohnung verbunden zu haben, um der Frau einen Stromstoß zu verpassen.

Bei gleichzeitigem Berühren von Einkaufswagen und Rollator drohte laut Gericht Lebensgefahr. Das Gericht wertete die Tat als heimtückischen Mordversuch – auch wenn der Mann behauptete, schon nach wenigen Stunden den Stecker wieder gezogen zu haben, weil er Gewissensbisse bekommen habe. Die Kammer des Gerichts kam jedoch zu dem Schluss, dass das Konstrukt auch danach noch unter Strom stand – und zwar einen ganzen Tag lang bis zum Abend. Letztlich sei die alarmierte Feuerwehr eingeschritten.

Angeklagter bestreitet Mordabsicht

Der 61-Jährige bestritt hingegen jede Mordabsicht. "Töten wollte ich die nicht", behauptete er im Prozess mit Blick auf die Frau. Nur "Vollidioten" würden gleichzeitig einen Rollator und einen Einkaufswagen berühren.

Bei der Urteilsverkündung betonte der Vorsitzende Richter, dass auch andere Bewohner des Mehrfamilienhauses in Gefahr waren. Er erinnerte daran, dass an dem Tag der Tat im Juli vergangenen Jahres ein Kindergeburtstag im Haus gefeiert wurde. Christoph G. habe andere Hausbewohnerinnen und Hausbewohner grob fahrlässig in erhebliche Gefahr gebracht.

Der Angeklagte habe erhebliche kriminelle Energie gezeigt. "Das muss man erstmal machen", sagte Richter Arne Wiemann mit Blick auf die Tat. Es gebe beim Angeklagten den Verdacht einer Persönlichkeitsstörung.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt des Angeklagten sagte, wahrscheinlich werde er in Revision gehen. Endgültig entschieden sei das aber bisher nicht. Die Staatsanwaltschaft hatte für viereinhalb Jahre Haft plädiert.

Verwendete Quellen

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