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Chronologie: Die Entführung von Jan Philipp Reemtsma


Chronologie
Die Entführung von Jan Philipp Reemtsma

Von dpa
21.10.2013Lesedauer: 2 Min.
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1996 sperren Erpresser den Multimillionär Jan Philipp Reemtsma für mehrere Wochen in ein Verlies. Als Drahtzieher der Erpressung gilt schnell Thomas Drach. Er und seine Mittäter werden zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Nun ist Drach wieder frei - und von einem Großteil des Lösegeldes fehlt immer noch jede Spur. Ein Rückblick:

25. März 1996: Der 43 Jahre alte Reemtsma wird in Hamburg entführt. Es gibt ein Erpresserschreiben.

26. April 1996: Nach Zahlung der Rekordlösegeldsumme von 15 Millionen Mark und 12,5 Millionen Schweizer Franken (zusammen etwa 15,3 Millionen Euro) wird Reemtsma freigelassen.

31. Mai 1996: Gegen Drach, der als Kopf der Entführer gilt, wird Haftbefehl erlassen. Zuvor war sein jüngerer Bruder wegen Verdachts auf versuchte Geldwäsche festgenommen worden.

28. März 1998: Thomas Drach wird in Buenos Aires gefasst.

29. Juli 2000: Polizisten bringen Drach aus Argentinien nach Deutschland, wo er in Untersuchungshaft genommen wird.

8. März 2001: Das Hamburger Landgericht verurteilt Drach wegen erpresserischem Menschenraubs zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft.

14. April 2004: Drachs Haftstrafe verlängert sich um drei zusätzliche Monate, weil er sich mit Gewalt einer gerichtlich angeordneten DNA-Probe widersetzt.

25. April 2006: Im erneuten Geldwäscheprozess um das Lösegeld verurteilt das Aachener Landgericht Drachs Bruder zu sechseinhalb Jahren Haft. Der Bundesgerichtshof hatte eine Verurteilung wegen Geldwäsche von 2004 zu fünf Jahren Haft aufgehoben.

Februar 2009: Drach soll mit Briefen aus dem Gefängnis heraus versucht haben, einen Freund zum Erpressen seines jüngeren Bruders anzustiften. Es geht um das Lösegeld.

13. Oktober 2011: Ein neuer Prozess gegen Thomas Drach beginnt vor dem Hamburger Landgericht. Angeklagt ist er nun wegen versuchter Anstiftung zur räuberischen Erpressung. Im November wird er zu einem Jahr und drei Monaten Haft verurteilt und legt Revision ein.

27. Juni 2012: Der Bundesgerichtshof in Leipzig verwirft Drachs Revision als unbegründet. Damit wird er nicht im Juli entlassen, sondern bleibt im Gefängnis.

21. Oktober 2013: Drach verlässt das Gefängnis in Hamburg-Fuhlsbüttel

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