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Hattingen: Mitarbeiter im Jobcenter mit Messer angegriffen – Täter in U-Haft


Opfer außer Lebensgefahr
Mann sticht auf Jobcenter-Mitarbeiter ein

Von dpa
Aktualisiert am 05.12.2017Lesedauer: 1 Min.
Die gekürzten Leistungen sollen das Motiv für die Bluttat sein.Vergrößern des BildesDie gekürzten Leistungen sollen das Motiv für die Bluttat sein. (Quelle: Stefan Sauer/dpa-bilder)
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In einem Jobcenter in Nordrhein-Westfalen wird ein Sachbearbeiter mit einem Messer attackiert und verletzt. Das Motiv des Angreifers: Leistungskürzungen.

Nach der Messerattacke auf einen Mitarbeiter des Jobcenters in Hattingen (Nordrhein-Westfalen) sitzt ein 37 Jahre alter Mann in Untersuchungshaft. Ein Richter habe Haftbefehl wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung erlassen, teilte die Staatsanwaltschaft Essen mit Dienstag mit. Das an Bauch und Oberkörper verletzte Opfer sei außer Lebensgefahr, sein Zustand inzwischen wieder stabil.

Die Polizei hatte den 37-Jährigen kurz nach dem Angriff am Montagnachmittag festgenommen. Er gestand den Angaben zufolge die Attacke und gab als Motiv Leistungskürzungen an. Der Jobcenter-Mitarbeiter hatte sich noch hinter einer Tür in Sicherheit bringen können. Der Angreifer floh daraufhin aus dem Gebäude.

Tat löst Bestürzung aus

Der Deutsche Landkreistag und die Gewerkschaft Komba reagierten bestürzt auf die Tat. "Bereits in der letzten Woche hatten wir mit der Attacke auf den Bürgermeister von Altena einen gewalttätigen Angriff auf einen Amtsträger zu beklagen", sagte der Präsident des Landkreistages, Reinhard Sager, am Dienstag. Bei dem Fall in Altena wurde der Bürgermeister bei einem Messerangriff am Hals verletzt.

Die Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltungen würden sich mit großem Engagement für die Bürger einsetzen. Dazu gehörten manchmal auch Behördenentscheidungen, mit denen die Betroffenen nicht einverstanden seien, erklärte Sager. Der Vorsitzender der Komba Gewerkschaft NRW, Andreas Hemsing, sagte, solche Taten zeigten "die Verrohung der Gesellschaft". Verbale oder tätliche Gewalt dürften nicht geduldet werden.

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