Wegen fahrlässiger Tötung Zugunglück in Aichach – Strafbefehl gegen DB-Mitarbeiter erlassen

Fast ein Jahr nach dem Zugunglück in Aichach wird nun gegen den Fahrdienstleiter ein Strafbefehl erlassen. Er soll schwere Fehler begangen und so den Unfall verursacht haben.
Wegen eines Zugunglücks mit zwei Toten in Schwaben hat das Amtsgericht Augsburg gegen den Fahrdienstleiter einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung erlassen. Die Staatsanwaltschaft hatte für den 25 Jahre alten Mitarbeiter der Deutschen Bahn (DB) eine zehnmonatige Bewährungsstrafe beantragt. Wie die Anklagebehörde mitteilte, habe das Gericht den Strafbefehl entsprechend erlassen.
Am 7. Mai 2018 war am Aichacher Bahnhof ein Personenzug ungebremst auf einen stehenden Güterzug aufgefahren. Der 37 Jahre alte Lokführer des Zuges der Bayerischen Regiobahn und eine 73 Jahre alte Passagierin starben. Weitere Fahrgäste wurden verletzt, einige schwer. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Fahrdienstleiter vor, dass er zwei schwere Fehler begangen und so das Unglück verursacht habe.
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Der Strafbefehl lautet außerdem auf fahrlässige Körperverletzung in 13 Fällen und fahrlässige Gefährdung des Bahnverkehrs. Der Beschuldigte kann dagegen noch Einspruch einlegen. Dann käme es voraussichtlich zu einem Prozess.
- Nachrichtenagentur dpa