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Bayerischen Wald: Jäger wildert Luchse – Anzeige und Geldstrafe


Mit Geldstrafe davongekommen
Dieser Jäger wilderte streng geschützte Luchse

Von dpa
Aktualisiert am 12.09.2019Lesedauer: 2 Min.
Der verurteilte Jäger: Er berichtete Besuchern von den Wildereien.Vergrößern des BildesDer verurteilte Jäger: Er berichtete Besuchern von den Wildereien. (Quelle: Armin Weigel/dpa-bilder)
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Luchs, Wolf, Fischotter – ein Jäger berichtet zwei Besuchern in seinem Revier von seinen Wildereien. Die Zeugen gehen zur Polizei. Nun ist der Jäger aus dem Bayerischen Wald verurteilt worden.

Richter und Staatsanwältin hatten keine Zweifel: Ein Jäger aus dem Bayerischen Wald hat einen streng geschützten Luchs in eine Falle gelockt und erschossen. Für dieses Vergehen gegen das Bundesnaturschutzgesetz muss er nun eine Geldstrafe und die Kosten des Verfahrens zahlen. Naturschutzverbände sehen in dem Urteil des Amtsgerichtes Cham am Donnerstag ein wichtiges Signal für den Schutz bedrohter Arten. "Das Gericht hat deutlich gemacht, dass Wilderei kein Kavaliersdelikt ist", sagte Diana Pretzell vom WWF. Das hatte zuvor auch die Staatsanwältin betont.

Falle angeblich für Füchse

Zeugen hatten den Angeklagten schwer belastet. Ihnen habe der 54-Jährige von seinen Wildereien berichtet, sagten sie. Vor Gericht bestritt der Jäger am Donnerstag die Tat und sagte, die zwei Meter lange Falle habe sein Vater für Füchse aufgestellt. Das glaubte das Gericht nicht. Die Falle sei für Füchse zu groß, und der Vater habe zum fraglichen Zeitpunkt beinamputiert im Rollstuhl gesessen.

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Etwa 130 erwachsene Luchse leben dem Bund Naturschutz (BN) zufolge in Deutschland. Ein großer Teil davon ist im Grenzgebiet der Nationalparke Bayerischer Wald/Böhmerwald angesiedelt. In den vergangenen Jahren gab es dort immer wieder Fälle von Wilderei. Der Fund von abgetrennten Luchs-Pfoten in der Region sorgte 2015 für Empörung und Schlagzeilen. Mehrere Umweltverbände erstatteten Anzeige, im Zuge der Ermittlungen geriet auch der nun verurteilte Jäger ins Visier der Fahnder. Eine Verbindung des Mannes zu den abgetrennten Pfoten konnte nicht hergestellt werden.

Luchsohren und -krallen gefunden

Angeklagt wurde er, weil er zwischen 2014 und 2016 mindestens zweimal die Lebendfalle in seinem Revier scharf gestellt und einen Luchs erschossen haben soll. Detailliert schilderten die beiden Zeugen, wie der Jäger ihnen von Luchs-Tötungen berichtete. Ein Polizist berichtete, dass im Hof des Angeklagten in einer Vitrine ein Glas mit zwei Luchsohren und Luchskrallen gefunden worden sei. Gutachten hätten ergeben, dass in der Falle Reh-Haare sowie Knochenteile gefunden wurden – wohl als Köder für Luchse. Vor der Falle seien drei Haare gefunden worden, die farblich zu einem Luchs passten, jedoch nicht eindeutig einem Luchs zugeordnet werden konnten. Schmauchspuren an der Falle stimmten den Gutachten nach mit Waffen des Jägers überein.

All das ergebe, so der Richter, ein geschlossenes Bild. Er verurteilte den nach eigener Aussage verschuldeten Jäger zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro – auch weil dieser zudem ein verbotenes Nachtsichtgerät besaß. Seinen Jagdschein musste der Mann abgeben.


Umweltverbände fordern vom Freistaat eine "Anti-Wilderei-Offensive". Am Mittwoch hatten der Bayerische Jagdverband, der Landesbund für Vogelschutz und der WWF Deutschland in Regensburg eine gemeinsame Erklärung gegen Wilderei und Artenschutzkriminalität veröffentlicht. Wilderei gehöre zu den häufigsten nicht natürlichen Todesursachen von bedrohten Tierarten wie Wolf, Luchs oder Fischotter, sagte WWF-Expertin Pretzell nach dem Urteil.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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